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07.03.2017 | Veröffentlichung

2. Gleichstellungsbericht - Gutachten veröffentlicht

Von: Jana Teske

 

2005 hat die damalige große Koalition beschlossen, in jeder Legislaturperiode einen Bericht zur Gleichstellung von Frauen und Männern in Auftrag zu geben. Diese Gleichstellungsberichte geben sowohl eine Bestandsaufnahme der Gleichstellung in Deutschland als auch Handlungsempfehlungen für zentrale Felder der Gleichstellungspolitik.

Der Zweite Gleichstellungsbericht der Bundesregierung besteht aus dem Gutachten der Sachverständigenkommission, der Stellungnahme der Bundesregierung und einer Bilanz des Ersten Gleichstellungsberichts. Das Gutachten zum Zweiten Gleichstellungsbericht ist nun erschienen.

 

Es geht um die Verwirklichungschancen aller Menschen – unabhängig vom Geschlecht – und dabei auch um die Wertschätzung verschiedener Lebensentwürfe und Lebensleistungen.

Sachverständigenkommission für den Zweiten Gleichstellungsbericht der Bundesregierung

Die Leitidee der Sachverständigenkommission zum Zweiten Gleichstellungsbericht lautet: „Wir streben eine Gesellschaft mit gleichen Verwirklichungschancen von Frauen und Männern an, in der die Chancen und Risiken im Lebensverlauf gleich verteilt sind“. Gleichstellungspolitik ist keine Interessenspolitik für jeweils spezifische Belange von Frauen oder Männern. Es geht um die Verwirklichungschancen aller Menschen – unabhängig vom Geschlecht – und dabei auch um die Wertschätzung verschiedener Lebensentwürfe und Lebensleistungen.

Der Rote Faden des Gutachtens der Sachverständigenkommission ist es, das Erwerb-und-Sorge-Modell für Frauen und Männer in ihrer Vielfalt zu ermöglichen. Mit diesem Verständnis von Gleichstellungspolitik ist das Gutachten auch für viele Männer wichtig und die enthaltenen Handlungsempfehlungen haben positive Auswirkungen auf ihre Lebensrealitäten.

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