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13.04.2015 | Pressemitteilung

Betreuungsgeld – AWO begrüßt verfassungsrechtliche Überprüfung

Von: Stefan Hoffmann

 

Zur am morgigen Dienstag anstehenden mündlichen Verhandlung des Bundesverfassungsgerichts in Sachen Betreuungsgeld erklärt der AWO Bundesvorsitzende Wolfgang Stadler:
„Die AWO begrüßt es, dass das Bundesverfassungsgericht die Verfassungskonformität des Betreuungsgeldes abschließend klären wird. Unabhängig von der rechtlichen Fragwürdigkeit lehnt die AWO das Betreuungsgeld ab, da es sich hierbei um ein Angebot handelt, das nicht die Entwicklung des Kindes in den Mittelpunkt stellt. Es bringt stattdessen Eltern in Versuchung, auch ein Kind, das von einem Kita-Angebot enorm profitieren würde, davon fernzuhalten. Das Betreuungsgeld zementiert zudem alte Rollenbilder, es setzt falsche Anreize und hält Frauen von ihrer beruflichen Entwicklung ab. Dass 95 Prozent der Betreuungsgeldbeziehenden Frauen sind, beweist dies deutlich.
Dass die Zahl der Betreuungsgeldbeziehenden zuletzt gestiegen ist, liegt vor allem an den vielerorts zu hohen Betreuungsgebühren und fehlenden oder zeitlich nicht passenden Betreuungsplätzen. Kita-Gebühren gehören abgeschafft. Das gelingt, wenn sich der Bund dauerhaft an den Kosten der Kinderbetreuung beteiligt. Nur so haben alle Kinder unabhängig vom Wohnort oder dem Portemonnaie ihrer Eltern, die gleichen Entwicklungschancen.
Für eine qualitativ hochwertige Betreuung benötigt man gut ausgebildete und gut bezahlte Fachkräfte. Nach unseren Berechnungen fehlen derzeit bundesweit zwischen 25.000-30.000 Erzieherinnen und Erzieher. Ein Grund für den Mangel ist die wenig attraktive Bezahlung. Die Vergütungsstruktur ist den anspruchsvollen Aufgaben, wie einer verstärkten Sprachförderung und der gezielten Förderung von Kindern unter drei Jahren nicht angemessen. Die AWO als ein großer Kita-Träger unterstützt die Forderung nach einer besseren Bezahlung des pädagogischen Fachpersonals grundsätzlich, gleichwohl wir dafür auf die entsprechende Refinanzierung durch die öffentliche Hand angewiesen sind. Würden die 900 Millionen Euro, die das Bundesfamilienministerium in diesem Jahr für das Betreuungsgeld bereit hält, in die Kitas und ihr Personal investiert, würde das Geld tatsächlich dort ankommen wo es hingehört – bei den Kindern.“

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