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Dringender Handlungsbedarf bei steigenden Mieten

Von: Charlotte Bellof

 

Der Wohnungsmarkt ist aus den Fugen geraten. Die Folgen tragen insbesondere Menschen mit besonderen Bedarfen sowie Menschen mit mittleren Einkommen. Verdrängung und steigende Wohnungslosigkeit sind heute traurige Realität. 

Die AWO hat bereits im Juni 2018 in dem Positionspapier Wohnen. Menschen. Recht. unter anderem gefordert, dass die Mietpreiserhöhungen dadurch begrenzt werden, dass die preissteigernde Berücksichtigung allein der innerhalb von vier Jahren neu vereinbarten oder erhöhten Mieten zugunsten einer allgemeinen Bezugnahme auf alle Mieten beendet werden muss.

Dass die Bundesregierung jetzt dahingehend aktiv wird, ist zwar zu begrüßen, doch um die Preise nachhaltig einzudämmen, bedarf es eine Vielzahl von weitergehenden Maßnahmen.
Nach einem im August bekannt gegebenen Referentenentwurf des Bundesministeriums für Justiz und Verbraucherschutz soll der Betrachtungszeitraum für die ortsübliche Vergleichsmiete von derzeit vier auf künftig sechs Jahre verlängert werden. 
Die ortsübliche Vergleichsmiete ist ein wichtiger Maßstab für Mieterhöhungen bei bestehenden Mietverträgen und für die sogenannte Mietpreisbremse bei Neuvermietungen. Mieterhöhungen sind grundsätzlich nur bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete erlaubt. Neuvermietungen dürfen nur um höchstens zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Die ortsübliche Vergleichsmiete ist dabei das Entgelt, das für vergleichbaren Wohnraum in den zurückliegenden vier Jahren zu zahlen war. 

Eine Verlängerung des Betrachtungszeitraums führt dazu, dass mehr Bestandsmieten in die ortübliche Vergleichsmiete eingehen. Dies ist eine geeignete Stellschraube, um den rasanten Anstieg der Angebotsmieten der letzten Jahre zu bremsen, da durch die Ausweitung die überproportionalen hohen Neuvertragsmieten der letzten Jahre weniger ins Gewicht fallen.
Die Ausweitung von vier auf sechs Jahren ist allerdings völlig unzureichend und wird dem dringenden Handlungsbedarf nicht gerecht.

Laut Referentenentwurf wird die geplante Ausweitung des Betrachtungszeitraums zu einem unmittelbaren Sinken der ortsüblichen Vergleichsmiete um ca. 3 Prozent führen und den jährlichen Anstieg der ortsüblichen Vergleichsmiete von 4,8 Prozent auf 4,4 Prozent reduzieren. Die Angebotsmieten in Deutschland sind aber in den Jahren 2009 bis 2018 durchschnittlich um 37,4 Prozent gestiegen, wie im Referentenentwurf richtig festgestellt wird. In Ballungszentren fällt dieser sogar deutlich höher aus. So stiegen die Angebotsmieten im gleichen Zeitraum in Berlin um 90,4 Prozent, in München um 57,6 Prozent, in Stuttgart um 55,7 Prozent und in Hamburg um 41,4 Prozent.  Diese alarmierenden Zahlen zeigen deutlich, dass das Vorhaben der Bundesregierung lediglich ein Tropfen auf dem heißen Stein ist. 

Um den rasanten Anstieg der Mietpreise merklich zu bremsen, ist es notwendig den Betrachtungszeitraum viel weiter auszudehnen beziehungsweise bei der Ermittlung der Vergleichsmiete alle Mieten einzubeziehen. Denn nur so wird berücksichtigt, welche Mieten tatsächlich am Markt gezahlt werden.

Weiterhin muss dringend neuer Wohnraum geschaffen werden, um damit die Knappheit am Wohnungsmarkt zu beseitigen.

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