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24.09.2015 | Pressemitteilung

Flüchtlingsgipfel - AWO warnt vor Scheinlösungen

Von: Stefan Hoffmann

 

„Die geplanten Regelungen des Asylbeschleunigungsgesetzes sind aus Sicht der Arbeiterwohlfahrt nur scheinbar geeignet, die krisenhafte Situation bei der Aufnahme und Versorgung der ankommenden Flüchtlinge zu entlasten oder zu verbessern. Notwendig sind neue Programme zur Förderung des Wohnungsbaus und damit die Schaffung bezahlbaren Wohnraums für alle Menschen mit geringem Einkommen“, erklärt AWO Vorstandsmitglied Brigitte Döcker anlässlich des heute in Berlin stattfindenden Flüchtlingsgipfels von Bund und Ländern.
Zu befürchten sei, dass durch einen längeren Verbleib der Menschen in Großunterkünften die Ressentiments in der Bevölkerung deutlich ansteigen werden. Auch deshalb, weil die geplante große Anzahl von Menschen in den Großunterkünften für die Infrastrukturen schwer zu integrieren sind. Für rechtsgerichtete Gruppen wird es dadurch einfacher, Ängste zu schüren. Zudem wurden Regionen für die Großunterkünfte gewählt, wo ein Kontakt zur Bevölkerung kaum möglich wird. Doch gerade dieser bewusst hergestellte Kontakt zwischen den Menschen auf der Flucht und den Einheimischen hat sich als wirkungsvolle Maßnahme zum sozialen Zusammenhalt und zur Willkommenskultur bewährt.
Die gesetzlich festgeschriebene Unterbringung in Gemeinschaftsunterkünften dürfe keinesfalls verlängert werden. Wer bei Familien oder Freunden unterkommen könnte oder eine Privatwohnung gefunden hat, muss dies nutzen können. Dies darf auch nicht durch die Zuweisung an ein bestimmtes Bundesland (Königsteiner Schlüssel) verhindert werden. Die gesetzliche Verpflichtung nach drei Jahren regelmäßig einen Widerruf einer Anerkennung zu prüfen, könnte entfallen.
Die Verbesserung der derzeitigen Situation braucht viel mehr die Ausweitung der schriftlichen Verfahren des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge für Menschen, die kollektiv verfolgt werden. So geschieht es derzeit bei Menschen aus Syrien und dem Irak. Nach Ansicht der AWO sollte auch für Flüchtlinge aus Somalia, Eritrea und andere Personengruppen ein solches schriftliches Verfahren angewandt werden.

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