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27.11.2017 | Pressemitteilung

AWO verabschiedet neue Compliance-Richtlinie

Von: Mona Finder

 

Der Bundesausschuss* der AWO hat am vergangenen Samstag nach einem intensiven Diskussionsprozess einstimmig „Verbindliche Richtlinien der AWO in Deutschland für eine verantwortungsvolle Verbands- und Unternehmensführung und -kontrolle“ (AWO Governance-Kodex) beschlossen und damit sein verbandliches Regelwerk entscheidend ergänzt.

Dazu erklärt der AWO Bundesvorsitzende Wolfgang Stadler:

„Für die AWO sind soziale Verantwortung und Gemeinwohlorientierung untrennbar mit der Identität und den Grundwerten des Verbandes verwoben. Deshalb ist der neue Kodex eine wichtige Grundlage für die Weiterentwicklung der AWO. Der Kodex ergänzt das verbandliche Regelwerk und stellt insbesondere sicher, dass Aufsicht und Führung klar getrennt werden. Aufsichtsorgane und Geschäftsführungen sollen ohne Interessenskonflikte Entscheidungen ausschließlich im Interesse und zum Wohle der AWO - auf der Grundlage ihrer Werte - fällen. Außerdem machen die neuen Richtlinien Vorgaben zur Bestellung, Anstellung und Vergütung von Geschäftsführungen. Der Kodex setzt auf Transparenz und ermutigt die Gliederungen, die Vorgaben selbstständig umzusetzen und zu erfüllen. Bestimmte Abweichungen sind der nächsthöheren Gliederung mitzuteilen, in einigen wenigen Fällen mit ihr abzustimmen.

Die AWO beschäftigt derzeit rund 225.000 Beschäftigte. Der in den letzten Jahrzenten stark gewachsene Unternehmensbereich offenbarte Regelungslücken und Ausnahmen, die in wenigen Einzelfällen missbräuchlich genutzt wurden. Der am 25.11. verabschiedete neue Kodex „Verbindliche Richtlinien der AWO in Deutschland für eine verantwortungsvolle Verbands- und Unternehmensführung und –kontrolle“ zeigt klar rote Linien auf, deren Überschreitung Konsequenzen nach sich zieht.

Letztendlich bin ich sehr stolz darauf, dass die AWO den Mut und die Kraft gehabt hat in einem intensiven Diskussionsprozess, aus einzelnen Fehlentwicklungen heraus Konsequenzen zu ziehen, um so wieder selbstbewusst in die Zukunft schauen zu können und damit die Zukunftsfähigkeit eines gemeinnützigen Verbandes und Anbieters sozialer Dienstleistungen einmal mehr bekräftigt hat.“

Der Präsident der AWO Wilhelm Schmidt betonte abschließend: „Ich möchte eine AWO voll gelebter Solidarität – an jeder Stelle. Ich möchte eine AWO, die sich auf ihre Kernaufgaben konzentrieren und die immer neuen Entwicklungen und Aufgaben in der Gesellschaft und im politischen Raum meistern kann. Dafür müssen wir unsere ganze Kraft und Kompetenz einsetzen können.“

Die Richtlinien gelten ab sofort und lösen den AWO Unternehmenskodex aus dem Jahr 2008 ab. Die Überarbeitung und Neufassung der Richtlinien wurde durch einen Beschluss der Bundeskonferenz 2016 in Gang gesetzt und von der Kommission Compliance vorbereitet. Zahlreiche Verbandsgliederungen haben sich durch Anträge und Anmerkungen aktiv an der Erarbeitung der Richtlinien beteiligt. Der Kodex ist bindend für alle AWO Gliederungen und Unternehmen. Er wird auf awo.org veröffentlicht.

*Der AWO Bundesausschuss setzt sich zusammen aus ca. 100 stimmberechtigten Vertreterinnen und Vertretern aller Landes- und Bezirksverbände, der/dem Vorsitzenden des Präsidiums und ihren/seinen Stellvertretenden, zwei Vertretenden des Bundesjugendwerks und je einer/einem bevollmächtigten Vertretenden der korporativen Mitglieder. Er unterstützt die Arbeit des Präsidiums und beschließt über Angelegenheiten des Gesamtverbandes, sofern nicht die Rechte der Bundeskonferenz tangiert sind. Der Bundesausschuss tagt bis zu zweimal jährlich.

Verbindliche Richtlinien der AWO in Deutschland für eine verantwortungsvolle Verbands- und Unternehmensführung und -kontrolle

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