Aktuell
13.12.2018 | Pressemitteilung

Kita-Gesetz: Nachbesserungen erforderlich

Von: verantwortlich Mona Finder

 

Morgen möchte die Große Koalition das Gesetz zur Weiterentwicklung der Qualität und zur Teilhabe in der Kindertageseinrichtung – kurz das „Gute-KiTa-Gesetz“ – vom Bundestag beschließen lassen. „Das Gesetz ist ein guter Anfang, doch entscheidende Aspekte bleiben leider außen vor. Aus Sicht der AWO ist beispielsweise das Fehlen von gesetzlich festgelegten  Qualitätsstandards enttäuschend. Das wäre ein entscheidender Schritt in Richtung einer tatsächlichen Verbesserung der Strukturqualität in Kindertageseinrichtungen.“, betont der AWO Bundesvorsitzende Wolfgang Stadler und fügt hinzu: „In den nächsten Jahren muss hier noch nachgebessert werden.“

 

Dem Gesetz ging ein jahrelanger Dialog- und Entwicklungsprozess unter Beteiligung der Spitzenverbände der freien Wohlfahrtspflege, der Gewerkschaften und anderer beteiligter Akteure voraus. Aus Sicht der AWO ist die finanzielle Beteiligung des Bundes an den Kosten der Qualitätssteigerung von Kindertageseinrichtungen positiv.  Damit gewinnt die frühkindliche Betreuung, Bildung und Erziehung an Bedeutung. Nach wie vor wurde die Forderung nach einer langfristigen Finanzierung über das Jahr 2022 aber nicht realisiert. „Grundsätzlich begrüßt die AWO die beitragsfreie Kita, aber nur so lange sichergestellt ist, dass die Qualität der Betreuung nicht darunter leidet“, stellt der AWO Bundesvorsitzende klar.

 

Die AWO als einer der führenden Wohlfahrtsverbände  sowie als Trägerin von über 2.500 Kindertageseinrichtungen setzt sich seit Jahren für eine tatsächliche Qualitätsverbesserung im Bereich der frühkindlichen Bildung, Betreuung und Erziehung ein. In diesem Sinne fordert die AWO weiterhin, dass eine qualitativ gute Betreuung von Kindern bundesweit im Fokus stehen soll. Die Länder sind nun aufgefordert mit geeigneten Maßnahmen zur Weiterentwicklung der Qualität beizutragen.

Empfehlen Sie diese Seite weiter:

Laden...

© 2024 AWO Bundesverband e.V...