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13.07.2018 | Pressemitteilung

Rentenpaket – Leistungsverbesserungen reichen noch nicht aus

Von: Mona Finder

 

Anlässlich der heutigen Vorstellung des Rentenpakets durch den Bundesarbeitsminister Hubertus Heil erklärt der AWO Bundesvorsitzende Wolfgang Stadler:

 

„Mit dem heutigen Rentenpakt bringt der Bundesarbeitsminister zentrale rentenpolitische Vereinbarungen auf den Weg. Zum einen muss der weitere Verfall des Rentenniveaus gestoppt werden und zum zweiten wurde deutlich, dass die kapitalgedeckte Alterssicherung keine verlässliche Alternative ist. In den letzten 15 Jahren sank das Rentenniveau – trotz der kräftigen Rentenerhöhungen der vergangenen Jahre – um rund 10 Prozent. Dieser Trend muss gestoppt werden. Die AWO sieht die Lösung darin, mittel- und langfristig die umlagefinanzierte gesetzliche Rentenversicherung wieder zu stärken. Die doppelte Haltelinie kann nur der erste Schritt sein.

 

Es ist richtig, dass die Leistungen bei Erwerbsminderung weiter ausgebaut werden. Eine Erwerbsminderung ist in den letzten Jahren immer mehr zu einem Armutsrisiko geworden. Allerdings dürfen die heutigen Erwerbsminderungsrentnerinnen und Rentner  nicht länger außen vor bleiben. Es muss auch für sie  Leistungsverbesserungen geben. Bei den Mütterrenten klafft aktuell immer noch eine Gerechtigkeitslücke zwischen den Mütterrenten für vor bzw. nach 1992 geborene Kinder. Diese Gerechtigkeitslücke muss für alle Mütter gleichermaßen geschlossen werden. Es dürfen keine neuen Ungerechtigkeiten geschaffen werden, indem nur Mütter mit mindestens drei Kindern mehr Mütterrente erhalten. Nach Ansicht der AWO müssen die Mütterrenten in vollem Umfang aus Steuermitteln finanziert werden, denn Kindererziehung ist eine Aufgabe von gesamtgesellschaftlicher Bedeutung.

 

Die Ausweitung der Gleitzone führt dazu, dass Niedrigverdienende mehr Netto vom Brutto haben. Dies darf sich aber nicht als Danaergeschenk erweisen. Viele Niedrigverdienende erwerben schon jetzt zu niedrige Renten. Selbst wenn sichergestellt ist, dass die Betroffenen durch die Ausweitung der Gleitzone nicht weniger Rente erhalten, bleibt das Problem der nicht ausreichenden Absicherung bei Niedriglohn bestehen.“

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