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25.06.2018 | Artikel

Stellungnahme der AWO zum Referentenentwurf eines Teilhabechancengesetzes (§16 i SGB II)

Von: Antje Helbig

 

Das Bundesarbeitsministerium hat der AWO die Gelegenheit gegeben, den Referentenentwurf für ein Teilhabechancengesetz zu kommentieren. Dieser Einladung ist die AWO gerne gefolgt.
 

 

Das Teilhabechancengesetz soll im Januar 2019 in Kraft treten. In ihm soll zukünftig ein neuer § 16 i in das SGB II eingefügt werden, der es Arbeitgeber*innen ermöglichen soll, langzeitarbeitslose Menschen mittels Lohnkostenzuschüssen über einen Zeitraum von bis zu fünf Jahren einzustellen. Begleitendes Coaching und Qualifizierung sind ebenfalls vorgesehen.

In ihrer Stellungnahme hebt die AWO noch einmal einige Punkte hervor, die ihr besonders wichtig sind. Sie ergänzt und stützt damit die ausführliche Stellungnahme der Bundesarbeitsgemeinschaft der freien Wohlfahrtspflege.

Zu den Forderungen gehören unter Anderem, dass sich die Lohnkostenzuschüsse am tatsächlich gezahlten Gehalt (und nicht, wie geplant am Mindestlohn) orientieren sollen. Auch soll bei der geplanten Degression der Lohnkosten, individuell geprüft werden und nicht pauschal nach zwei Jahren der Anteil der Förderung zurückgefahren werden. Schließlich fordert die AWO noch, dass das Coaching auch am Arbeitsplatz selbst durch soziale Träger ermöglicht werden sollte.

AWO Stellungnahme zum Referentenentwurf Teilhabechancengesetz

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