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18.06.2015 | Pressemitteilung

Präventionsgesetz – Schritt in die richtige Richtung

Von: Mona Finder

 

„In Vorsorge, Prävention und Gesundheitsförderung zu investieren, macht sich immer bezahlt – finanziell und gesundheitlich“, begrüßt AWO Vorstandsmitglied Brigitte Döcker das heute im Bundestag zur Verabschiedung stehende Gesetz zur Stärkung der Gesundheitsförderung und der Prävention. „Damit erhalten Prävention und Gesundheitsförderung die ihnen zustehende Bedeutung und Anerkennung“, ist Döcker überzeugt, weist aber zugleich darauf hin: „Im Mittelpunkt sollte nicht das Funktionieren von Menschen stehen, sondern die Verbesserung ihrer Lebensqualität und die Stärkung ihrer Gesundheitskompetenz.“
Als problematisch sieht Brigitte Döcker jedoch, dass die im Gesetz verankerten Maßnahmen nicht ausreichen werden, um sozial benachteiligte Menschen zu erreichen. „Gerade benachteiligte Menschen benötigen mehr spezifische Versorgungsangebote und lebensweltorientierte Ansätze. Ziel sollte es sein, dass Prävention und Gesundheitsförderung möglichst frühzeitig ansetzen und zu einem sozialen Ausgleich der Gesundheitschancen beitragen.“ So sei, laut Robert-Koch-Institut, der Anteil rauchender Schwangeren mit niedrigem Sozialstatus vierzehn Mal höher (28 Prozent) als bei Schwangeren mit hohem Sozialstatus (2 Prozent). Ähnliche soziale Unterschiede werden bei psychischen Auffälligkeiten, dem Bewegungs- und Ernährungsverhalten sowie der Teilnahme an Kinderuntersuchungen deutlich.
Nicht zufriedenstellend sind aus Sicht der AWO zudem die geplanten Regelungen zur Finanzierung. So wäre die konzeptionelle und finanzielle Beteiligung von Bund, Ländern und Kommunen sowie der Privaten Krankenversicherung (PKV) nicht bzw. nicht ausreichend festgelegt. „Prävention ist eine solidarische Verantwortung und sollte solidarisch finanziert werden. Die Finanzierung aus dem Teilkaskosystem der Pflegeversicherung lehnen wir jedoch ab “, betont Vorstandsmitglied Döcker. Der PKV bleibe es laut Gesetz freigestellt, ob sie sich an der Finanzierung entsprechender Maßnahmen beteilige.
Das Gesetz sieht u.a. vor, die Zusammenarbeit der Präventionsakteure zu verbessern, die Prävention und Gesundheitsförderung in den Lebenswelten zu stärken (z.B. Kindertageseinrichtungen, Schulen, Betrieben, Pflegeeinrichtungen) und die Qualität und Förderung von Leistungen zur Prävention und Gesundheitsförderung sicherzustellen. „Ein solches Gesetz war längst überfällig. Denn die erfreulicherweise immer älter werdenden Menschen werden auch zu einer Herausforderung für das Gesundheitswesen. Dieses gilt es zukunftsfähig auszugestalten“, betont Döcker abschließend.

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