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23.06.2016 | Pressemitteilung

Rechtsvereinfachung im SGB II: AWO begrüßt Nachbesserungen

Von: Mona Finder

 

Zur heutigen im Bundestag stattfindenden 2. und 3. Lesung des Neunten SGB II-Änderungsgesetzes, der sog. Rechtsvereinfachung im SGB II erklärt der AWO Bundesvorsitzende Wolfgang Stadler:
„Die AWO begrüßt, dass beim geplanten SGB II-Änderungsgesetz auf der Zielgeraden doch noch wichtige Nachbesserungen auf den Weg gebracht wurden. So wurden zwei zentrale Kritikpunkte der AWO aufgegriffen: Es gibt keine weitere Verschärfungen bei der Zwangsverrentungspraxis und von der umstrittenen Neuregelung des Umgangsrechts getrennt lebender Eltern wurde ebenso Abstand genommen.
Die AWO fordert schon seit vielen Jahren die Zwangsverrentung im SGB II komplett abzuschaffen und aus dem Gesetz zu streichen. Ebenso deutlich lehnen wir gesetzliche Änderungen ab, die zu Nachteilen für Kinder in Haushalten getrennt lebender Eltern führen können. Das Leistungsrecht des SGB II darf die Konflikte in der Familie nicht weiter schüren, sondern muss vielmehr zusätzliche Bedarfe, die im Zusammenhang mit der Wahrnehmung des Umgangsrechts anfallen, abbilden.
Die nun erfolgten Nachbesserungen sind für uns ein Teilerfolg, wir hoffen jetzt, dass die Bundesregierung im weiteren parlamentarischen Verfahren auch die dritte Kernforderung der AWO, die Abschaffung der schärferen Sanktionsregelungen für unter 25-Jährige im SGB II, aufgreift. Die Ungleichbehandlung von unter und über 25-Jährigen bei den Sanktionen ist nicht gerechtfertigt. Dieser auch verfassungsrechtlich problematische Zustand darf deshalb vom Gesetzgeber nicht sehenden Auges aufrechterhalten werden. Die schärferen Sanktionen bewirken das Gegenteil: Sie erziehen nicht, sondern erschweren die Lebensbedingungen der Betroffenen und deren Rückkehr in das Erwerbsleben.“

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