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07.12.2017 | Pressemitteilung

Wichtiges Signal gegen Kinderarmut

Von: Mona Finder

 

Arbeits- und Sozialministerkonferenz stimmt für Kindergrundsicherung

Die Arbeits- und Sozialministerkonferenz (ASMK) der Bundesländer fordert eine grundlegende Reform der finanziellen Leistungen der Kinder- und Familienförderung und wird dazu ein Konzept für die Einführung einer Kindergrundsicherung vorlegen. Das Bündnis KINDERGRUNDSICHERUNG begrüßt den Beschluss und appelliert an die Politik, eine einkommensabhängige Kindergrundsicherung auf Bundesebene einzuführen, die die tatsächlichen Bedarfe von Kindern und Jugendlichen abdeckt.

„Armut hat ein Kindergesicht und ist für 2,7 Millionen Kinder und Jugendliche ein ständiger Begleiter. Armut grenzt aus, Armut macht krank und vermindert Teilhabechancen“, erklärt Christiane Reckmann, Vorsitzende des Zukunftsforum Familie e.V. und Sprecherin des Bündnisses. Die Bundesländer hätten den dringenden Handlungsbedarf erkannt. „Der heutige Beschluss der ASMK ist daher ein notwendiges Signal für alle Familien, Kinder und Jugendlichen, denn eine Kindergrundsicherung ist langfristig der beste Weg, um Armut und verminderte Teilhabechancen zu verhindern. Wir hoffen sehr, dass dieses Signal auch auf Bundesebene und insbesondere von einer künftigen Bundesregierung erkannt wird.“

In ihren Wahlprogrammen sind sich die Parteien bereits einig: Kinderarmut darf es in einem Land wie Deutschland nicht geben. Auch finden sich konkrete Übereinstimmungen für ein gemeinsames politisches Handeln. Vorgeschlagen wird zum Beispiel, Leistungen zusammenzuführen und so das komplizierte System der Kinder- und Familienförderung zu vereinfachen. „Als einen ersten Schritt begrüßen wir daher den Vorschlag, das Kindergeld und den Kinderzuschlag zu einer existenzsichernden Leistung zusammenzuführen und einkommensabhängig auszubezahlen“, so Heinz Hilgers, Präsident des Deutschen Kinderschutzbundes und Koordinator des Bündnisses. Diese Maßnahme würde kurzfristig und zielgerichtet Familien mit geringem Einkommen helfen und sie vor Armut schützen.

Allerdings fehlen hier weiterhin die dringend notwendigen Verbesserungen im Bereich der soziokulturellen Teilhabe. „Für uns darf diese neue Leistung daher nur ein erster Schritt hin zu einer Kindergrundsicherung in Höhe von 573 Euro im Monat sein, die mit steigendem Einkommen sinkt und neben dem sächlichen Existenzminimum auch den Teilhabebedarf abdeckt“, so Christiane Reckmann weiter.

Das Bündnis Kindergrundsicherung

Seit 2009 fordert das Bündnis KINDERGRUNDSICHERUNG eine Reform der monetären Kinder- und Familienförderung. Ein entsprechendes Konzept wird seitdem mit Wissenschaft, Politik und Gesellschaft diskutiert und ständig weiterentwickelt. Dem Bündnis Kindergrundsicherung gehören dreizehn Verbände und zwölf Wissenschaftler/innen an (www.kinderarmut-hat-folgen.de). 

 

Kontakt:

Franziska Fischer, Pressesprecherin, Deutscher Kinderschutzbund Bundesverband e.V.

Schöneberger Str. 15
10963 Berlin

Tel.: 030 214809-20
Fax: 030 214809-99,

fischer@dksb.de, www.dksb.de

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