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29.07.2017 | Pressemitteilung

AWO kritisiert Gesetz zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht scharf

Von: Mona Finder

 

Brigitte Döcker, Mitglied des AWO Bundesvorstandes, erklärt zum heute in Kraft tretenden Gesetz:

 

„Das »Gesetz zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht« ist das Gegenteil einer integrationsorientierten Flüchtlingspolitik. Die AWO kritisiert es deshalb entschieden. Es befördert in großen Teilen systematisch die Ausgrenzung und Isolierung von Flüchtlingen in "Ausreisezentren", verhindert Bemühungen der Betroffenen, eine selbstständige Lebensführung umzusetzen und konterkariert jegliche nachhaltige Integration.

 

Fatal ist die Regelung zur verlängerten Wohnraumpflicht in Erstaufnahmeeinrichtungen deshalb, weil hiermit viele Familien bis zu zwei Jahre oder sogar noch länger in einer Erstaufnahmeeinrichtung und anschließend in Gemeinschaftsunterkünften wohnen müssen: ohne Privatsphäre und ohne Rückzugs- und Ruheräume für Kinder, Traumatisierte und durch Flucht und Lebensumstände schwer beeinträchtigte Menschen.

 

Die AWO betrachtet grundsätzlich die dauerhafte Unterbringung in Aufnahmeeinrichtungen als eine Beeinträchtigung des Selbstbestimmungsrechts schutzsuchender Personen. Durch die dauerhafte Unterbringung wird die Würde von Menschen verletzt und die persönliche Freiheit der Betroffenen unverhältnismäßig eingeschränkt. Das behindert eine mögliche Integration, verhindert die Führung eines menschenwürdigen Lebens, ist diskriminierend und schließt von sozialer Teilhabe aus. Dabei spielt die Dauer des Aufenthalts in Deutschland keine Rolle. Auch die UN-Kinderrechtskonvention wird verletzt, weil das Kindeswohl bei bis zu zweijährigen Unterbringungen in Erstaufnahmeeinrichtungen und unangekündigten Überraschungsabschiebungen von Minderjährigen nach langjährigem Aufenthalt keine Berücksichtigung finden wird.“

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