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06.03.2020 | Pressemitteilung

Compliance-Prüfung der Immobiliengeschäfte Langgöns und Bruchköbel des AWO Bezirksverbandes Hessen-Süd durch den Bundesverband der AWO

Aufsichtsverfahren Immobiliengeschäfte „Langgöns“ und „Bruchköbel“ des BVHS.

Seit einigen Wochen wird in verschiedenen Medien und auch durch den AWO Bezirksverband Hessen-Süd (nachstehend BVHS genannt) selbst öffentlich zu Immobiliengeschäften publiziert, die der BVHS im Zusammenhang mit Pflegeimmobilien in Bruchköbel und Langgöns vorgenommen hat. Ebenso ist öffentlich bekannt, dass diese Immobiliengeschäfte zwischenzeitlich Gegenstand eines Ermittlungsverfahrens der Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main geworden sind.

In inhaltlicher Hinsicht darf und will der AWO Bundesverband den Inhalt eines laufenden Verfahrens nicht kommentieren. Der Verband bittet daher, auch von entsprechenden Sachstandsanfragen bei uns abzusehen. Zu den Abläufen der Tätigkeit des Bundesverbandes der AWO nimmt Wolfgang Stadler, Vorstandsvorsitzender des AWO Bundesverbandes, wie folgt Stellung:

„Bis zum Frühjahr 2018 gab es auf der Grundlage der dem Bundesverband der AWO bekannten Sachverhalte und Prüfungsberichte keinen Anlass, die Ordnungsmäßigkeit der vorgenannten Immobiliengeschäfte in Zweifel zu ziehen. Im Frühjahr 2018 erhielt der Bundesverband der AWO allerdings einen Hinweis von aufmerksamen Bürgern, nach dessen Inhalt mögliche Unregelmäßigkeiten zu besorgen waren.

Im Rahmen des hierfür vorgesehenen AWO-internen Compliance-Prozesses wurden diese Hinweise überprüft. Die so getroffenen Feststellungen wurden unter Beiziehung einer externen Wirtschaftsprüfungsgesellschaft und einer auf Wirtschaftsstrafrecht & Compliance spezialisierten Einheit einer deutschen Großkanzlei vertieft und bewertet.

Im Herbst 2018 war dann auch nach der Anhörung des BVHS nicht ersichtlich, dass in dem genannten Aufsichtsverfahren eine weitere Aufklärung der aus Sicht des Bundesverbandes der AWO relevanten Punkte möglich war.

Daher hat der Bundesverband der AWO im Dezember 2018 entschieden, die in der Zwischenzeit festgestellten Ergebnisse der Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main als zuständiger Fachbehörde mit der Aufforderung zur Überprüfung und Entscheidung über die weiteren Schritte in eigener Zuständigkeit übergeben.

Es ist dem Bundesverband der AWO ein Anliegen, zu betonen, dass für uns ohne Ansehung der Person die Unschuldsvermutung gilt. Seitens des Bundesverbandes gibt es daher kein konkretes „Verfahrensziel“.

Allerdings ist es für uns unverzichtbar, dass eine – gleichfalls ohne Ansehung der Person durchzuführende – vollständige Aufklärung etwaiger Verdachtsmomente herbeigeführt wird. Dies gilt nicht nur im vorliegenden Fall. Vielmehr sieht sich der Bundesverband der AWO verpflichtet, im Interesse der AWO insgesamt, aber auch aus Respekt vor jedem Einzelnen unserer Mitarbeiter und ehrenamtlichen Helfer, dafür zu sorgen, dass keine Teilorganisation der AWO auch nur in den Verdacht gerät, mögliche Compliance-Verstöße würden toleriert oder nicht aufgeklärt. Der Bundesverband der AWO steht in diesem – wie in jedem anderen Falle – für eine rückhaltlose Aufklärung und maximale Transparenz in Compliance-Fragen.

Wir begrüßen es vor diesem Hintergrund sehr, dass die Task Force BVHS unter der Leitung von Rechtsanwältin Prof. Dr. Herta Däubler-Gmelin auch dafür steht, dass  eine Überprüfung seiner inneren Angelegenheiten erfolgt. In diesem Rahmen wird auch eine Überprüfung der bei uns verfahrensgegenständlichen Immobiliengeschäfte erfolgen. Wir erhoffen uns von dieser Untersuchung weitere Aufklärung, arbeiten sehr gerne mit der Task Force zusammen und wollen und werden diese und sämtliche weiteren Compliance-orientierten Bemühungen des BVHS gerne und mit voller Kraft unterstützen.

Der Bundesverband der AWO hat in diesem Aufsichtsverfahren seine eigenen Compliance-Richtlinien schnell, konsequent und unmittelbar umgesetzt. Wir hoffen nunmehr auf eine weitere Aufklärung über die Tätigkeit der Task Force und ggf. auch durch eine – ergebnisoffen – geführte Untersuchung der zuständigen Staatsanwaltschaft.“

Zum Bundesverband der AWO

Der Bundesverband der AWO nimmt u. a. die Aufsichtsrechte gegenüber seinen Mitgliedern wahr. Diese Mitglieder sind die 30 Bezirks- und Landesverbände der Arbeiterwohlfahrt in Deutschland. Zu diesen gehört der AWO Bezirksverband Hessen-Süd mit Sitz in Frankfurt am Main.

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