Aktuell
13.06.2019

Frauenärztinnen angeklagt

AWO fordert weiterhin komplette Streichung des §219a StGB

Am Freitag, den 14.06.2019 beginnt der erste Prozess wegen Verstoßes gegen den überarbeiteten §219a StGB. Angeklagt werden zwei Berliner Frauenärztinnen, die auf ihrer Homepage darüber informierten, dass in ihrer Praxis Schwangerschaftsabbrüche mit der medikamentösen Methode möglich sind. Laut Anklage verstoßen sie auch nach der Gesetzesreform gegen den §219a StGB.

„Die Reform hat weder die Informationssuche für ungewollt schwangere Frauen noch die Berufsfreiheit der Ärztinnen entscheidend verbessert“ urteilt der AWO Bundesvorsitzende Wolfgang Stadler. In der Gesetzesreform war zwar vereinbart worden, dass Ärztinnen und Ärzte zukünftig darüber informieren dürfen, dass sie Abbrüche durchführen. Weiter verboten sind jedoch darüberhinausgehende Informationen etwa zur angebotenen Methode des Schwangerschaftsabbruchs.

Die Reform hat weder die Informationssuche für ungewollt schwangere Frauen noch die Berufsfreiheit der Ärztinnen entscheidend verbessert.

Wolfgang Stadler, AWO Bundesvorsitzender

Das Gesetz sah vor, dass die Bundesärztekammer eine Liste mit Informationen zu Ärztinnen und Ärzten und deren angebotenen Methoden erstellt. Diese Liste sollte auch auf den Seiten der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung verfügbar sein. Bisher existiert diese Liste nicht. „Die Anklage gegen die beiden Frauenärztinnen zeigt, dass die Gesetzesreform keinen Fortschritt gebracht hat.“ stellt Wolfgang Stadler fest. „Frauen haben ein Recht auf vollständige, umfassende und aus einer Hand verfügbare medizinische Informationen, um eine für sie sinnvolle Entscheidung treffen zu können. Stattdessen verschlechtert sich die Versorgungslage mit Schwangerschaftsabbrüchen zunehmend und Ärztinnen und Ärzte, die noch Abbrüche durchführen, werden kriminalisiert, wenn sie umfassend darüber informieren.“

Aus Sicht der AWO muss der §219a StGB dringend gestrichen werden, um die Informationsfreiheit von Frauen und die Berufsfreiheit von Ärztinnen und Ärzten zu gewährleisten. Weiterhin braucht es eine vollständige Kostenübernahme für Verhütungsmittel für einkommensarme Frauen. „Gemeinsam mit unseren bundesweiten Schwangerschaftsberatungsstellen wird sich die AWO weiterhin für beide Ziele einsetzen“ schließt der Vorstandsvorsitzende.

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