Aktuell
30.09.2022 | Pressemitteilung

Erklärung des Bundesverbandes der Arbeiterwohlfahrt

Im Zusammenhang mit der Berichterstattung über AWO Gliederungen in Brandenburg äußert sich der AWO Bundesverband wie folgt.

Der Bundesverband bedauert die Entwicklungen im Zusammenhang mit den Konflikten zwischen verschiedenen AWO-Verbänden in Brandenburg. Nach Feststellung einer Gesamtsituation, die sich zuspitzte, hatte sich der Bundesverband eingeschaltet – um gemeinsam mit allen beteiligten Personen und Verbänden die Problemlage zu überwinden.

 

Wie in vergangenen Fällen in der AWO wird vom Bundesverband Hinweisen zu Missständen und Abweichungen von unseren Regelwerken konsequent nachgegangen, um unsere Mitglieder, Ehrenamtlichen und Mitarbeitenden zu schützen. Maßgeblich hierfür sind gleichwohl sorgfältige und ergebnisoffene Prüfungen, die sich nach bestehenden Gesetzen und internen Regelungen richten. Ausschließlich auf diese Weise lässt sich eine sachgerechte Bewertungsgrundlage schaffen, um Handlungsbedarfe und Maßnahmen abzuleiten, die notwendig und verhältnismäßig sind. Überstürzte Handlungen und Diskreditierungen sind weder hilfreich noch zweckmäßig.

 

Es ist klarzustellen, dass Gliederungen sich Prüfungsmaßnahmen in der AWO nicht entziehen können. Aus diesem Grund hat der Bundesverband auch eine weitreichende Prüfung eingeleitet. Diese wurde von den bislang geprüften Verbänden akzeptiert und nicht behindert. Die Prüfung wird sorgfältig weitergeführt – entsprechende Maßnahmen bei etwaigen Feststellungen sind von den Verbänden umzusetzen. Rechtswege sind ebenfalls nicht ausgeschlossen und könnten bei entsprechenden Feststellungen beschritten werden – von diesen hat der Bundesverband auch in der Vergangenheit Gebrauch gemacht. Wir stehen für transparente Aufarbeitung und Aufklärung!

 

Aktuell öffentlich geäußerte kritische Stimmen zu unseren Regelwerken sind nicht nachzuvollziehen. Der AWO-Governance-Kodex wurde und wird stetig evaluiert und bei Bedarf weiterentwickelt – dies zeigen insbesondere auch entsprechende Modifikationen, die im Dezember 2020 beschlossen worden sind. Die Vermeidung von Interessenkonflikten und die Schaffung von Transparenz sind ein wesentlicher Kern unserer Regelungen. Hierfür gibt es entsprechende Offenlegungspflichten und Zustimmungsvorbehalte.

Der AWO Bundesverband bedauert es sehr, dass jetzt von verschiedenen Seiten die Konflikte über die Presse ausgetragen werden.

 

Stand 30.09.2022 16.05 Uhr

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