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28.11.2022 | Pressemitteilung

Gesetzliche Neuregelung des assistierten Suizids

AWO fordert: Keine gewinnorientierten Anbieter zur Sterbehilfe zulassen!

Im Jahr 2020 hielt das Bundesverfassungsgericht fest, dass die Freiheit zum Suizid und eine dementsprechende Inanspruchnahme der Hilfe von Dritten sich nicht auf Menschen mit schweren und/oder unheilbaren Krankheiten beschränke, sondern „in jeder Phase menschlicher Existenz“ bestehe. In der Folge steht nun der Gesetzgeber vor der Aufgabe, eine neue rechtliche Rahmung des assistierten Suizids zu finden.

Im Angesicht dieser notwendigen Neuregelung des assistierten Suizids in Deutschland betont das AWO Präsidium, dass alle Lösungsvorschläge, die die Möglichkeit der gewinnorientierten Suizidassistenz offenlassen und so zu einer Normalisierung der Beihilfe zum assistierten Suizid beitragen, konsequent abgelehnt werden.

Eine kürzlich veröffentlichte repräsentative Umfrage des Deutschen Hospiz- und Palliativverbandes (DHPV) zeigt, dass 29 Prozent der Deutschen die Sorge in sich tragen, anderen Menschen zur Last zu fallen, wenn sie an ihr eigenes Sterben denken. Das sehr liberale Urteil des Bundesverfassungsgerichts, die immens gestiegenen Pflegekosten sowie das Bedürfnis, nicht zur Last fallen zu wollen, eröffnen aus Sicht der AWO ein Einfallstor für private und organisierte Formen der Suizidassistenz, die auf Gewinn ausgerichtet sind.

Entsprechende Angebote können mit dem Angebot einer als kostengünstig verpackten Alternative direkt auf die Entscheidung zu einem assistierten Suizid wirken und so den Anschein einer von der Gesellschaft erwarteten Norm wecken. Der Gesetzgeber muss diese Gefahren bei einer neuen rechtlichen Rahmung im Blick haben.

Die AWO fordert einen kategorischen Ausschluss gewinnorientierter Suizidassistenz!

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