Assistierter Suizid

Assistierter Suizid

Assistierter Suizid

2022 setzte die AWO sich auf Basis ihrer im Jahr zuvor veröffentlichten Leitplanken intensiv mit Gesetzesentwürfen zur Regelung der Suizidassistenz auseinander.

Intensive Auseinandersetzung mit der Thematik des assistierten Suizids

Der Gesetzgeber strebt eine neue rechtliche Regulierung des assistierten Suizids an. Im Jahr 2022 wurden insgesamt drei fraktionsübergreifende Gesetzesentwürfe zur Regelung der Suizidassistenz vorgelegt. Diese reichen von einer neuen strafrechtlichen bis hin zu einer sehr liberalen Lösung (s. unten: Hintergrund der gesetzlichen Neuregelung des assistierten Suizids).

Die AWO hat bereits im Jahr 2021 die "Leitplanken aus Sicht der AWO zum Umgang mit der Beihilfe zum Suizid im Rahmen der AWO-Abschiedskultur" veröffentlicht. In diesen wurden unter anderem Forderungen an die rechtliche Neuregelung aufgestellt. Auf der Basis der Leitplanken fand im Jahr 2022 eine intensive Beschäftigung mit den vorgelegten Gesetzesentwürfen statt. Dies geschah zum einen intern im AWO-Bundesverband und zum anderen in Sitzungen der AWO-Ethikkommission. Die Leitplanken wurden an aktuelle Entwicklungen (beispielsweise Änderung der Musterberufsordnung für Ärzt*innen) angepasst. Gegenwärtig befinden sich diese in der finalen Überarbeitungsphase. Eine Veröffentlichung der überarbeiteten Version ist für das Jahr 2023 geplant.

Die Thematik des assistierten Suizids spielt vor allem für unsere Einrichtungen der ambulanten und stationären Altenhilfe eine immer größere Rolle. Auch deshalb sieht sich der AWO-Bundesverband in der Verantwortung, sich intensiv mit dieser Thematik zu beschäftigen. Ziel dieser Auseinandersetzung ist es, den Gliederungen und Einrichtungen unterstützend und beratend zur Seite stehen zu können. Hierfür wurde im Jahr 2022 zunächst eine Bestandsaufnahme des in unseren Gliederungen und Einrichtungen vorherrschenden Wissens über den assistierten Suizid gemacht sowie eine Bedarfsanalyse vollzogen. Dies geschah über virtuelle Abfragen sowie den persönlichen Austausch in zwei Workshops zum assistierten Suizid. Im Rahmen dieser wurden Interessierte auch über die aktuelle rechtliche Lage sowie Möglichkeiten der Gesprächsführung bei Anfragen zum assistierten Suizid informiert. Ergebnis der Bestandsaufnahme war es, dass unsere Einrichtungen vermehrt Anfragen zum assistierten Suizid bekommen. Gleichzeitig zeigte sich, dass das Wissen über die komplexe und ethisch sehr sensible Thematik des assistierten Suizids sehr wenig ausgeprägt ist. Der Bedarf an weiterer Information und die Begleitung bei einer tieferen Auseinandersetzung wurde als hoch eingestuft. Der AWO-Bundesverband hat sich folglich dazu entschlossen für das Jahr 2023 regionale Veranstaltungen zum assistierten Suizid anzubieten.

Ausblick

Zur Unterstützung unserer Einrichtung bei der Auseinandersetzung mit dem assistierten Suizid wird es im Jahr 2023 vier regionale Veranstaltungen (Nord-, Ost-, Süd- und Westdeutschland) zum assistierten Suizid geben, die das Ziel haben, Impulse für eine einrichtungsinterne Beschäftigung zu setzen. Starten werden diese am 21. Februar 2023 mit einer informativen Auftaktveranstaltung (online), multiperspektivisch (rechtlich, ethisch und psychotherapeutisch) in die Thematik einführt.

Hintergrund der gesetzlichen Neuregelung des assistierten Suizids

Im Jahr 2020 hat das Bundesverfassungsgericht das Verbot der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung (§ 217 StGB) für verfassungswidrig erklärt. Begründet wurde dieses Urteil mit dem Recht auf ein selbstbestimmtes Sterben. Dieses Recht umfasse auch die Freiheit, sich das Leben zu nehmen und hierbei auf die Hilfe Dritter zurückzugreifen, wenn diese zur Hilfe bereit sind. Gleichzeitig wurde in dem Urteil aber auch betont, dass die Suizidassistenz seitens des Gesetzgebers reguliert werden darf.

Bei Fragen zur Thematik des assistierten Suizids wenden Sie sich gerne an Rosalie.Kartein@awo.org.

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