Pflege

Pflege

Digitalisierung in der Pflege

2022 hat sich die AWO intensiv mit der Telematikinfrastruktur auseinandergesetzt und weitere Themen wie BeVaP und DAN Touch aktiv begleitet.

Vorbereitung auf die Telematikinfrastruktur

Die Telematikinfrastruktur (TI) ist ein elektronisches, flächendeckendes Kommunikationsnetzwerk, das die sichere, schnelle und fehlerfreie Übermittlung von Daten und Informationen zwischen Einrichtungen und Organisationen des Medizinwesens und der Pflege ermöglichen soll. Sie ist ab dem 1. Januar 2024 für die ambulante Pflege verpflichtend, da ab Juli 2024 Verordnungen für die häusliche Krankenpflege und die außerklinische Intensivpflege nur noch elektronisch über die TI versendet und empfangen werden sollen.

Aufgrund der näher rückenden Gesetzesfrist hat sich der AWO-Bundesverband in den vergangenen Monaten intensiv mit der Telematikinfrastruktur auseinandergesetzt und zur Betreuung der Thematik eine neue Referentenstelle geschaffen. Dadurch konnten die Gliederungen und Pflegeeinrichtungen laufend informiert und auf Anfrage individuell bei Fragen zur TI beraten werden. Im Rahmen der BAGFW Zusammenarbeit (AG TI) konnten außerdem Neuverhandlungen mit den Krankenkassen zur Refinanzierung der zur Anbindung notwendigen Hardware angestoßen werden, welche im 1. Quartal 2023 umgesetzt werden sollen. Gemeinsam mit den anderen Verbänden der freien Wohlfahrt wurde zudem eine Informationsveranstaltung zur Telematikinfrastruktur mit Referent*innen aus Politik, Verwaltung und Privatwirtschaft mit ca. 500 Teilnehmenden durchgeführt. Auf politischer Ebene konnte die AG TI einen regelmäßigen Austausch mit Vertretern der gematik GmbH, die die technische Umsetzung der TI steuert, und dem Bundesministerium für Gesundheit etablieren.

Beschäftigtenverzeichnis und andere Herausforderungen

Darüber hinaus hat der Bundesverband weitere Themen der Digitalisierung in der Pflege aktiv begleitet. So konnten unter anderem digitale Informationsveranstaltungen für mehrere Landes- und Bezirksverbände zum Beschäftigtenverzeichnis in der ambulanten Pflege (BeVaP) angeboten werden. Das BeVaP konnte zur Einführung im August leider nicht die angekündigten Funktionalitäten bereitstellen, um eine reibungslose Registrierung aller Pflegekräfte zu ermöglichen. Deshalb setzte sich der Bundesverband gemeinsam mit den anderen Wohlfahrtsverbänden für eine pragmatische Lösung ein, um eine lückenlose Leistungsabrechnung für die ambulanten Pflegedienste zu gewährleisten. So konnte in Verhandlungen mit den Kranken- und Pflegekassen und dem Bundesministerium für Gesundheit eine Aufschiebung der verpflichtenden Nutzung des BeVaP erreicht werden.

Eine weitere Tätigkeit bestand in der Gründung einer Arbeitsgruppe zur stationären Tourenplanung mit der Pflegesoftware DAN Touch, die aufgrund des neuen Personalbemessungsverfahrens notwendig wird. In der AG diskutierten mehrere Verbände und Einrichtungen Anforderungen an die Software, um sie anschließend gemeinsam an den Softwarehersteller zu adressieren. Einen Erfolg auf politischer Ebene konnte auch in Bezug auf die Schiedsstelle zur elektronischen Pflegedokumentation verzeichnet werden. Nach langwierigen Verhandlungen mit den Pflegekassen konnten die Pflegeverbände hier ihre Position final durchsetzen. Dadurch wird es in Zukunft weiterhin nicht notwendig sein, bei pauschal abgerechneten Komplexleistungen in der ambulanten Pflege die Endzeit zu dokumentieren. Den Pflegekräften und Pflegeeinrichtungen bleibt somit ein zusätzlicher Zeit- und Verwaltungsaufwand erspart.

Empfehlen Sie diese Seite weiter:

Laden...

© 2024 AWO Bundesverband e.V...