Eingliederungshilfe

Eingliederungshilfe

Begleitung der Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes

Die AWO setzte sich 2022 dafür ein, den Leistungszugang zur Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen zu sichern.

moderner Behinderungsbegriff

Mit dem Bundesteilhabegesetz hat ein moderner Behinderungsbegriff in das Sozialgesetzbuch Neun Einzug gehalten. Behinderung wird nun nicht mehr als individuelles Defizit verstanden. Eine Behinderung resultiert vielmehr aus den Wechselwirkungen zwischen dauerhaften körperlichen, seelischen, geistigen oder Sinnesbeeinträchtigungen einerseits und einstellungs- und umweltbedingten Barrieren andererseits und hindert so Betroffene an der gleichberechtigten Teilhabe an der Gesellschaft.

Der moderne Behinderungsbegriff soll auch einer noch in Kraft zu setzenden neuen Verordnung zur Leistungsberechtigung in der Eingliederungshilfe zugrunde liegen. Aufgabe der Eingliederungshilfe ist es, leistungsberechtigten Menschen mit Behinderungen eine individuelle Lebensführung zu ermöglichen und ihre volle, wirksame und gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu fördern. Eingliederungshilfe erhalten Menschen mit Behinderungen zum Beispiel zur Unterstützung des eigenständigen Wohnens oder in einer Werkstatt für behinderte Menschen bei der Teilhabe an Arbeit.

Sicherung des Leistungszugangs

Der AWO Bundesverband e.V. setzt sich dafür ein, dass durch die Neufassung des Zugangs zur Eingliederungshilfe niemand, der heute bereits Eingliederungshilfe erhält, von dieser Leistung in Zukunft ausgeschlossen wird. Er hat deshalb im Jahr 2022 als Teil der Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege begonnen, an Fachgesprächen im Rahmen einer Vorabevaluation der neuen Verordnung zur Leistungsberechtigung in der Eingliederungshilfe teilzunehmen. Die Vorabevaluation wurde vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales im Juni 2022 in Auftrag gegeben, um zu überprüfen, inwiefern die neue Verordnung den leistungsberechtigten Personenkreis in der Eingliederungshilfe verändern würde. An den Fachgesprächen im Rahmen der Vorabevaluation nehmen auch das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Vertreter*innen der Bundesländer, der Deutsche Behindertenrat, Kommunale Spitzenverbände und die Bundesarbeitsgemeinschaft der überörtlichen Sozialhilfeträger und Träger der Eingliederungshilfe, die Caritas, die Fachverbände für Menschen mit Behinderungen und der Beauftragte der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen teil.

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