Familienpolitik

Familienpolitik

Sorgearbeit fair teilen

Zukunftsforum Familie: Im Jahr 2022 führte das ZFF sein Engagement für eine geschlechtergerechte Verteilung von Erwerbs- und Sorgearbeit fort.

Fachworkshop

Gemeinsam mit der Friedrich-Ebert-Stiftung hat das ZFF die geplante Verantwortungsgemeinschaft als neues Rechtsinstitut für Fürsorgegemeinschaften bei einem Fachworkshop diskutiert.

Dabei wurde deutlich, dass wir derzeit mehr Fragen als Antworten haben: Chancen kann eine solche neue Regelung dann bieten, wenn sie es schafft, bisher nicht ausreichend geregelte Fürsorgebeziehungen (beispielsweise im Fall von Pflege und/oder im nachbarschaftlichen Umfeld) besser abzusichern. Gleichzeitig darf die Verantwortungsgemeinschaft nicht zur gleichstellungspolitischen Falle werden, indem sie etwa gegenseitige Fürsorge- und Versorgungsverpflichtungen nur unzureichend regelt. Ein weiterer wichtiger Aspekt: Wenn Kinder in einer Partnerschaft leben, so müssen diese umfangreich abgesichert sein, auch in einer Verantwortungsgemeinschaft. Angesichts der geplanten Umsetzung des neuen Rechtsinstituts 2023 wird sich das ZFF auch weiter dazu positionieren.

Offener Brief

Als Teil des Bündnis „Sorgearbeit fair teilen“ hat sich das ZFF in einem Offenen Brief an die Bundesregierung gewandt und die Umsetzung der im Koalitionsvertrag angekündigten Verbesserungen in der frühen Familienphase eingefordert. Diese umfassen u. a. die Einführung einer zweiwöchigen vergüteten Freistellung für Väter bzw. zweite Elternteile nach der Geburt des Kindes, den Ausbau der nicht übertragbaren Elterngeldmonate sowie die Erweiterung des elternzeitbedingten Kündigungsschutzes. Im Rahmen einer Fachveranstaltung des Bündnisses haben wir uns zu diesen Themen mit Bundestagsabgeordneten ausgetauscht und die Auswirkungen der ungerechten Verteilung von Erwerbs- und Sorgearbeit zwischen den Geschlechtern diskutiert.

Fachpolitische Stellungnahme

Die Bundesregierung hat Ende 2022 die EU-Vereinbarkeitsrichtlinie umgesetzt, die das ZFF in einer fachpolitischen Stellungnahme bewertet hat. Da von deutscher Seite bereits bei den Verhandlungen in Brüssel dafür gesorgt wurde, dass die Richtlinie nicht wesentlich über geltendes deutsches Recht hinausgeht, ist es nicht verwunderlich, dass von der EU-Richtlinie kaum Impulse für die Weiterentwicklung der Instrumente für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf ausgehen. Diese Meinung haben wir auch bei der Anhörung zur Umsetzung der EU-Vereinbarkeitsrichtlinie im Familienausschuss des Deutschen Bundestages vertreten und angemahnt, dass die Gelegenheit für nachhaltige Verbesserungen aus Sicht des ZFF verpasst wurde.

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