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05.07.2023 | Pressemitteilung

„Geltendes Asylrecht würde faktisch ausgehebelt“: AWO kritisiert geplante EU-Krisenverordnung

AWO und Bündnis fordern die Bundesregierung und die Innenministerin auf, ihre Position gegen die Instrumentalisierung von Menschen aufrecht zu halten.

Im Dezember 2022 verhinderte die Enthaltung Deutschlands im europäischen Rat die Einführung der so genannten EU-„Instrumentalisierungsverordnung“. Ein halbes Jahr später könnte sie durch die Hintertür erneut Einzug in das gemeinsame europäische Asylsystem finden – über die Krisenverordnung.

 

Die sogenannte Krisenverordnung erlaubt es, europäische Vorschriften für Asylverfahren sowie für die Unterbringung und Versorgung von Schutzsuchenden weit unter jedes erträgliche Minimum abzusenken und dabei Registrierungsverfahren und Grenzverfahren unter Haftbedingungen zu verlängern. Die Verordnung würde es durch die Schließung von Grenzübergängen für fliehende Menschen nahezu unmöglich machen, an den Außengrenzen einen Asylantrag zu stellen. Mit der angehobenen Schutzquote auf 75% wären dann auch für alle Schutzsuchenden, egal ob Frauen, Kinder, ältere Menschen, Menschen mit Behinderung oder Traumatisierte, gleich aus welchem Herkunftsland, Grenzverfahren verpflichtend.

 

In einem zivilgesellschaftlichen Bündnis von 55 Organisationen fordert der AWO Bundesverband daher die Bundesregierung und die Innenministerin erneut auf, ihre Position gegen die Instrumentalisierung von Menschen aufrecht zu halten und sich im Europäischen Rat klar dagegen auszusprechen.

 

Die Krisenverordnung soll zur Anwendung kommen, wenn Mitgliedstaaten durch ankommende Schutzsuchende unter Druck geraten, wenn Staaten oder nicht-staatliche Akteure Menschen benutzen, um den Mitgliedstaat unter Druck zu setzen, oder bei höherer Gewalt, wozu auch die Seenotrettung gezählt wird.

 

Dazu AWO-Präsidentin Kathrin Sonnenholzner: „Die Parameter, die der Rat hier vorsieht, sind derart weit gefasst, dass EU-Mitgliedstaaten damit de facto geltendes Asylrecht dauerhaft aushebeln könnten. Die Europäische Union hat sich dazu verpflichtet, jedem Drittstaatsangehörigen, der internationalen Schutz benötigt, einen angemessenen Status anzubieten und die Einhaltung des Grundsatzes der Nicht-Zurückweisung zu gewährleisten. Wir müssen uns darauf besinnen, wer die eigentlichen Aggressor*innen sind, und Menschen, die vor diesen Aggressor*innen fliehen, wieder wie Menschen behandeln.“

 

Weitere Informationen:

Zuletzt haben sich die EU-Innenminister*innen auf verschärfte, zudem verpflichtende Grenzverfahren unter Anwendung einer „Fiktion der Nicht-Einreise“ – die absehbar zu Haft oder haftähnlicher Unterbringung führen wird –, auf eine Ausweitung des Konzepts der „sicheren Drittstaaten“ sowie auf einen unzuverlässigen Solidaritätsmechanismus und die weitgehende Beibehaltung des Dublin-Systems geeinigt.

Nein zur Instrumentalisierungsverordnung!   | AWO

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