Aktuell
19.09.2023

Stiftung Härtefallfonds gewährt pauschale Einmalzahlungen zur Unterstützung von Betroffenen der Ost-West-Rentenüberleitung, jüdischen Kontingentflüchtlingen und Spätaussiedlern

Die Stiftung Härtefallfonds, eine Initiative des Bundes, wurde ins Leben gerufen, um Menschen, die von der Ost-West-Rentenüberleitung betroffen sind, sowie jüdische Kontingentflüchtlinge und Spätaussiedler zu unterstützen und ihre finanziellen Härten zu lindern. Der Härtefallfond richtet sich an Personen, die einen erheblichen Teil ihres Berufslebens in der ehemaligen DDR oder im ausländischen Herkunftsgebiet zurückgelegt haben und infolgedessen finanzielle Benachteiligungen in ihrer gesetzlichen Rente erfahren. Betroffene haben die Möglichkeit, unter bestimmten Voraussetzungen eine pauschale Einmalzahlung zu beantragen, insbesondere wenn ihre gesetzlichen Renten in der Nähe der Grundsicherung liegen.

Die pauschale Einmalzahlung der Stiftung Härtefallfonds beträgt 2.500 Euro. Berechtigte, die ihren Wohnsitz zum Zeitpunkt der Stiftungsgründung am 7. März 2023 in einem Bundesland hatten, das der Stiftung des Bundes beigetreten ist (Mecklenburg-Vorpommern, Bremen, Hamburg, Thüringen und Berlin) kann die Einmalzahlung insgesamt 5.000 Euro betragen. Die Antragsfrist läuft noch bis zum 30. September 2023.

Dieser Hinweis dient ausschließlich zu Informationszwecken und zur Unterstützung des Antragsprozesses bei der Stiftung Härtefallfonds. Genauere Informationen zu den Leistungen der Stiftung, den Anspruchsvoraussetzungen sowie den Antrag gibt es unter: https://www.bmas.de/DE/Soziales/Haertefallfonds/haertefallfonds.html

 

Empfehlen Sie diese Seite weiter:

Laden...

© 2024 AWO Bundesverband e.V...