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Von: Marion Mikula
Im Rahmen eines Symposiums stellte der Sachverständigenrat heute sein Sondergutachten der Fachöffentlichkeit vor. Zugleich wurde das nunmehr dreißigjährige Bestehen des Gremiums gefeiert. Während dieser Zeit entstanden achtzehn Gutachten und Sondergutachten zur Entwicklung im Gesundheitswesen.
Das aktuelle Sondergutachten setzt sich mit dem Krankengeld auseinander, das im Verhältnis zu den übrigen Leistungsausgaben überproportional gestiegen ist. Dreizehn Empfehlungen an den Gesetzgeber hat der SVR formuliert. Die erste Empfehlung, eine Teilarbeitsunfähigkeit und eine Teilkrankschreibung nach schwedischem Vorbild einzuführen, sorgte bereits für hitzige Debatten. Es gilt, diesen Vorschlag in seinem Entstehungskontext zu begreifen, sowie die zwölf weiteren Empfehlungen kritisch-konstruktiv zu prüfen.
Hier geht's zum Sondergutachten 2015 des Sachverständigenrates
www.svr-gesundheit.de/index.php?id=565