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01.06.2016 | Pressemitteilung

AWO fordert Einbeziehung Strafgefangener in gesetzliche Rentenversicherung

Von: Mona Finder

 

Anlässlich der 87. Justizministerkonferenz am 1./2. Juni 2016 in Nauen, fordert die AWO die Einbeziehung Strafgefangener in die gesetzliche Rentenversicherung. Bisher können arbeitende Gefängnisinsassen keine Rentenansprüche erwerben. „Unabhängig davon, ob ein Mensch eine Straftat begangen hat oder nicht, muss geleistete Arbeit zur Sicherung seiner oder ihrer Altersvorsorge dienen“, erklärt AWO Vorstandsmitglied Brigitte Döcker und ergänzt: „Es ergibt sich sowohl aus dem Sozialstaatsgebot als auch aus dem Gleichheitsgrundsatz, dass Bedingungen geschaffen werden müssen, die es straffällig gewordenen Menschen ermöglichen, später ein selbständiges und eigenverantwortliches Leben führen zu können.“
Die AWO begrüßt es daher, dass die Justizministerkonferenz das Thema erneut auf die Tagesordnung genommen und den Strafvollzugsausschuss gebeten hat, Grundlagen und Auswirkungen einer Einbeziehung von Strafgefangenen und Sicherungsverwahrten zu prüfen. Bereits bei der Formulierung des Strafvollzugsgesetzes 1976/77 sah der Bundesgesetzgeber vor, arbeitende Gefängnisinsassen in die gesetzliche Rentenversicherung einzubeziehen. Auch aus Gründen der sozialen Wiedereingliederung der Betroffenen sollten sie Rentenansprüche erwerben können. Straffällig gewordene Menschen werden derzeit doppelt bestraft, da ihnen nach verbüßter Freiheitsstrafe ein deutlich erhöhtes Risiko droht, im Alter auf Leistungen des Sozialamtes angewiesen sein zu müssen. Insbesondere Menschen mit langen Haftstrafen sind davon stark betroffen, da erhebliche Abschnitte ihrer Lebensarbeitszeit für die Altersvorsorge verloren gehen und ihnen ein Leben in Armut droht.

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