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05.07.2016 | Pressemitteilung

AWO sagt „Ja“ zu „Nein heißt Nein“

Von: Mona Finder

 

Die Zeit ist reif – reif für eine große Reform des Sexualstrafrechts, die am 07. Juli auf der Tagesordnung des Bundestages steht. Der Grundsatz „Nein heißt Nein“ muss endlich vor dem Gesetz gelten – von tätlichen sexuellen Belästigungen wie „Begrapschen“ bis hin zu Vergewaltigungen. Die AWO unterstützt das Aktionsbündnis „Nein heißt Nein“ aus voller Überzeugung: „Mit diesem „Nein heißt Nein“ wird endlich das Recht auf sexuelle Selbstbestimmung geschützt und damit eine 40 Jahre alte Forderung umgesetzt“, betont der AWO Bundesvorsitzende Wolfgang Stadler und ergänzt: „Geschlechtsspezifische Gewalt und die bisherige weitgehende Straflosigkeit von Vergewaltigungen verweisen auf das tieferliegende gesellschaftliche Problem bewusster wie unbewusster Geschlechter- und Sexualitätsvorstellungen und überkommen geglaubte, tradierte patriarchale Normen und Tabus. Der Kampf gegen sexualisierte Gewalt kann daher nicht nur von der Justiz geführt werden, sondern ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe.“
Das Aktionsbündnis „Nein heißt Nein“ ruft alle Abgeordneten des Deutschen Bundestages auf, sich dem Vorhaben anzuschließen, auf das sich Politikerinnen der Regierungskoalition am 24. Juni geeinigt haben. Dieser Änderungsantrag zur Reform des Sexualstrafrechts folgt dem Grundsatz „Nein heißt Nein“ und vollzieht damit einen Paradigmenwechsel im Sexualstrafrecht. Ein breites Bündnis von Frauenrechtsorganisationen und anderen zivilgesellschaftlichen Akteurinnen und Akteuren hat dies seit Langem gefordert und vorbereitet. Damit würde auch völkerrechtliche Vorgaben der 2014 in Kraft getretenen Istanbul-Konvention zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt Rechnung getragen.
Als einer der Träger von Frauenhauskoordinierung e.V. ist die AWO Teil des Bündnisses "Nein heißt Nein" und unterstützt den historischen Schritt bei der Bekämpfung der sexualisierten Gewalt. Die AWO engagiert sich seit ihrer Gründung für Geschlechtergerechtigkeit und die körperliche, zeitliche und finanzielle Selbstbestimmung von Frauen und fordert die Sicherstellung einer angemessenen Finanzierung des Schutz- und Hilfesystems gegen Gewalt, um geschlechtsspezifische Gewalt effektiv bekämpfen zu können.

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