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23.06.2016 | Pressemitteilung

Bildungspaket – hohe Hürden schließen zu viele aus

Von: Mona Finder

 

Der heute vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) vorgelegte Endbericht zur Evaluation des Bildungspaketes zeigt vor allem eines, die Leistung kommt nur dann an, wenn sie für den Leistungsberechtigten einfach zu beantragen ist. Die AWO kritisiert schon lange den viel zu hohen Bürokratieaufwand: „Das Bildungs- und Teilhabepaket muss geändert werden. Die hohen Anspruchsvoraussetzungen und der enorme bürokratische Aufwand schließen zu viele Antragsberechtigte aus“, kritisiert der AWO Bundesvorsitzende Wolfgang Stadler. Vor dem Hintergrund der, laut Bericht, beachtlichen Zustimmungswerte von 85 Prozent der Befragten, fordert Stadler: „Damit die Betroffenen auch weiterhin vom Bildungspaket profitieren können, müssen die Leistungen bedarfsgerecht weiterentwickelt werden.“
Dass eine so hohe Prozentzahl der Befragten die sogenannten BuT-Leistungen als gute zusätzliche Unterstützung für Kinder und Jugendliche ansieht, mag auch daran liegen, dass einzelne Leistungen, wie das Schulbedarfspaket bereits heute ohne gesonderten Antrag gewährt werden, sobald schulpflichtige Kinder im Haushalt leben. Insgesamt ergibt der Endbericht der Gesamtevaluation ein vielschichtiges Bild. Es zeigt sich, dass rechtliche Rahmenbedingungen, lokale Entwicklungspfade, das Aufgabenverständnis und die Organisationsmaximen der Sozialverwaltung auf unterschiedliche Weise und mit unterschiedlichem Gewicht zur kommunalen Umsetzungspraxis beitragen.
Die AWO fordert im Rahmen der Bundesarbeitsgemeinschaft der BAGFW beispielsweise:
· Die Einführung eines bundesweiten Globalantrages. Dieser würde den Verwaltungsaufwand senken und zu einer einfacheren und damit höheren Gewährleistung von Bildungs- und Teilhabeleistungen führen.
· Die Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf auch für Leistungsberechtigte von Kinderzuschlag und Wohngeld ohne einen gesonderten Antrag stellen zu müssen.
· Eine höhere Unterstützung für das Schulbedarfspaket. Die bisherigen 100 Euro sind zu wenig.
· Eine Lockerung der Stichtagsregelung in Bezug auf die Unterstützung mit Schulbedarf von Flüchtlingskindern.
· Eine Übernahme der Fahrtkosten, wie es das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil vom 23. Juli 2014 klargestellt hat.
Das Bildungs- und Teilhabepaket (BuT): Seit 1. Januar 2011 haben Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene aus Familien mit geringen Einkommen – soweit bestimmte Voraussetzungen vorliegen – einen eigenständigen Rechtsanspruch auf bis zu sieben zweckgebundene Leistungen für Bildung und Teilhabe. Wie diese Leistung ankommt, wurde nun evaluiert.

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