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06.07.2017 | Pressemitteilung

Ehegattenbeistandsgesetz

Von: Mona Finder

 

Morgen steht im Bundesrat das so genannte Ehegattenbeistandsgesetz* auf der Tagesordnung. Daran verknüpft ist eine längst überfällige und dringend notwendige Reglung zur Erhöhung der Stundensätze im Vormünder- und Betreuervergütungsgesetz.

„Die AWO appelliert an die Länder, dem Gesetzesentwurf in der Bundesratssitzung am Freitag zuzustimmen“, betont AWO Vorstandsmitglied Brigitte Döcker, denn: „Betreuungsvereine sichern die Beteiligung und das Engagement von Bürgerinnen und Bürgern im Betreuungswesen, sie fördern das ehrenamtliche Engagement, die Nachbarschaftshilfe und sozialraumorientierte Quartiersarbeit.“

Der Gesetzentwurf zum Ehegattenbeistandsrecht sieht unter anderem vor, die Stundensätze für rechtliche Betreuerinnen und Betreuer um 15 Prozent zu erhöhen. Dazu erklärt Döcker: „Die Existenz vieler Betreuungsvereine steht auf dem Spiel, denn die Stundensätze wurden seit 2005 nicht mehr an die allgemeine Preis- und Gehaltsentwicklung angepasst. Damit ist diese moderate Erhöhung längst überfällig.“

Seit 2013 mussten schon 28 Betreuungsvereine  ihre Tätigkeit aufgeben, weitere mussten ihre Schließung bereits ankündigen. Betreuerinnen und Betreuer erhalten eine tarifgebundene Bezahlung, damit sind die Ausgaben in den letzten Jahren um über 20 Prozent gestiegen. Mit den seit 12 Jahren stagnierenden Vergütungssätzen des Vormünder- und Betreuervergütungsgesetzes (VBVG) können diese Steigerungen durch die Vereine nicht mehr refinanziert werden.

Auch wenn die geplant höheren Stundensätze nur einen Teil der Kostenentwicklung auffangen können und auch keine Dynamisierung vorgesehen ist, wird den Betreuungsvereinen dadurch aber ermöglicht, bis zur Umsetzung von weiteren notwendigen, grundlegenderen Reformen durchzuhalten.

* Offiziell lautet es "Gesetz zur Verbesserung der Beistandsmöglichkeiten unter Ehegatten und Lebenspartnern in Angelegenheiten der Gesundheitssorge und zur Anpassung der Betreuer- und Vormündervergütung".

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