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28.02.2023 | Pressemitteilung

Ergebnisse der Prüfungen bei AWO-Gliederungen in Brandenburg

Die Compliance-Prüfungen bei AWO-Verbänden in Brandenburg sind nunmehr bei einzelnen Verbänden abgeschlossen.

Die durch den AWO Bundesverband und eine hinzugezogene Kanzlei durchgeführten Prüfverfahren haben keine schwerwiegenden Compliance-Verstöße bei den Kreisverbänden Bernau, Eberswalde und Fürstenwalde ergeben.

 

Der Landesverband Brandenburg und der Bezirksverband Brandenburg-Ost konnten dagegen nicht von den gegen sie gerichteten Vorwürfen entlastet werden: Der Bezirksverband Brandenburg Ost verweigert derzeit die Zusammenarbeit, so dass bisher nur ein vorläufiger Bericht erstellt werden konnte. Der Landesverband Brandenburg hat Unterlagen nur verzögert zur Verfügung gestellt.

 

Auf Basis der verbandlichen Aufsichtsstrukturen hatte der AWO Bundesverband nach sich zuspitzenden Konflikten zwischen brandenburgischen AWO-Verbänden im Sommer 2022 Prüfungen eingeleitet. Insbesondere den Kreisverbänden Bernau, Eberswalde und Fürstenwalde waren vom Landesverband Brandenburg und Bezirksverband Brandenburg-Ost schwerwiegende Compliance-Verstöße öffentlich vorgeworfen worden (u.a. Vetternwirtschaft, Verstöße bei einer Immobilientransaktion).

 

Die Kanzlei, die zur Gewährleistung größtmöglicher Objektivität und Transparenz vom Bundesverband beauftragt wurde, hat die Prüfungsberichte zu den Kreisverbänden nun vorgelegt. Sie bestätigen die vorherigen Prüfungsergebnisse des Bundesverbandes vollumfänglich und stellen bei den geprüften Kreisverbänden keine schwerwiegenden Compliance-Verstöße fest. Umzusetzende Maßnahmen im Zusammenhang mit gemachten Prüfungsfeststellungen erhalten die Geprüften im jeweiligen Prüfungsbericht. Die Mitwirkung der Kreisverbände zur Aufklärung war ohne Einschränkung gegeben.

 

Schwerwiegende Compliance-Verstöße lassen sich allerdings bereits beim Bezirksverband Brandenburg-Ost feststellen. Beim Landesverband zeichnen sich derzeit Abweichungen vom AWO-Governance-Kodex ab.

 

Im Verlauf des Prüfungsverfahrens verfestigte sich insgesamt der Eindruck, dass die gegen die Kreisverbände gerichteten Vorwürfe von Vertreter*innen des Landesverbandes Brandenburg und des Bezirksverbandes Brandenburg-Ost von persönlichen Interessen geleitet waren. Es ist deutlich geworden, dass wesentliche Sachverhalte verkürzt dargestellt wurden, persönliche Diskreditierungen haltlos waren und der schnellen Skandalisierung gegenüber der Öffentlichkeit keine belastbaren Prüfungshandlungen vorausgingen. Gleichzeitig bemängelt der AWO Bundesverband den mangelnden Aufklärungswillen von Landesverband und Bezirksverband Brandenburg-Ost. Diese sind den im AWO-Verbandsstatut festgelegten Mitwirkungspflichten nur vereinzelt nachgekommen und haben wiederholt das Prüfungsverfahren bisher durch mangelnde Kooperation verzögert. Das Prüfungsverfahren kann deshalb zum jetzigen Zeitpunkt nicht abgeschlossen werden. Derzeit werden alle rechtlichen und verbandlichen Möglichkeiten für das weitere Vorgehen geprüft.

 

„Die Durchsetzung unserer Regelungen und die Einhaltung des demokratischen Verbandsverständnisses sind nicht verhandelbar“, sagt dazu Brigitte Döcker, Vorstandsvorsitzende des Bundesverbandes. „Es ist sehr bedauerlich, dass offenbar persönliche Konflikte und Eigeninteressen von in Verantwortung der AWO stehenden Personen so viele Kräfte binden, die eigentlich in die Angebote und Leistungen der AWO fließen sollten, die für viele Menschen in ihrem Lebensalltag unerlässlich sind. Diese Menschen und das Wohl derjenigen, die in Brandenburg für die AWO ehren- oder hauptamtlich engagiert sind, stehen in unserem Fokus. Für sie treten wir ein.“

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