Aktuell
29.06.2015 | Pressemitteilung

Hartz IV: AWO fordert Sonderregelungen für junge Menschen abzuschaffen

Von: Stefan Hoffmann

 

„Die AWO lehnt eine strenge finanzielle Bestrafung von Jugendlichen und jungen Erwachsenen als nicht zielführend ab“, erklärt der AWO Bundesvorsitzende Wolfgang Stadler angesichts der heutigen Öffentlichen Anhörung entsprechender Anträge der Oppositionsparteien. Im Ausschuss für Arbeit und Soziales des Deutschen Bundestages wird heute über Sanktionierung junger Hartz-IV-Empfänger beraten. „Sanktionen dürfen nur rechtskonform, mit Besonnenheit und niemals zum Selbstzweck ausgesprochen werden. Selbsthilfe und Eigenverantwortung der Leistungsberechtigten müssen aktiv gestärkt werden. Deshalb unterstützt die AWO die Forderung, die schärferen Sanktionsregelungen für unter 25-Jährige noch in dieser Legislaturperiode abzuschaffen", betont der AWO Bundesvorsitzende.
Erwiesenermaßen wirken sich besonders starke Sanktionen kontraproduktiv auf das eigentliche Ziel, die Erwerbsintegration junger Menschen aus. Die Betroffenen lassen häufig den Kontakt zum Jobcenter völlig abbrechen und können schnell in Situationen wie Obdachlosigkeit geraten. In ihren Anträgen fordern die Oppositionsfraktionen, die derzeitige Sanktionspraxis, die Strafen bis zur Streichung der Mietunterstützung vorsieht, für Jugendliche und junge Erwachsene unter 25 Jahren abzuschaffen. „Die AWO fordert, dass der von allen Spitzenverbänden der Freien Wohlfahrtspflege ausdrücklich begrüßte Vorschlag zur Angleichung der Sanktionsvorschriften für unter und über 25-Jährige weiterverfolgt wird“, bekräftigt Stadler. Die Reform zur Rechtsvereinfachung im SGB II böte dazu die passende Gelegenheit.
Die zur Beratung stehenden Vorlagen gehen darüber hinaus noch weiter und sprechen sich dafür aus, alle Sanktionen und Leistungseinschränkungen im SGB II und XII abzuschaffen und fordern den Erlass eines Sanktionsmoratoriums. „Losgelöst von der Frage, ob ein Aussetzen aller Sanktionsvorschriften der richtige Weg zur Verbesserung der Lebenssituation der Leistungsberechtigten ist oder es eines Instrumentariums bedarf, damit zumindest der Kontakt zum Jobcenter nicht abgebrochen wird, bedarf es einer Reform und Flexibilisierung des Sanktionsrechts“, fasst der AWO Bundesvorsitzende abschießend zusammen.
Die AWO hat zu den Initiativen der Fraktionen DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zur Anpassung beziehungsweise Abschaffung des Sanktionsrechts im Einzelnen Stellung genommen. Die ausführliche Stellungnahme finden sie im Anhang.

Empfehlen Sie diese Seite weiter:

Laden...

© 2024 AWO Bundesverband e.V...