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05.03.2021 | Pressemitteilung

„Im Grundsatz richtig, aber mutlos.“

Die EU-Kommission hat gestern ihren Aktionsplan zur Umsetzung der Europäischen Säule Sozialer Rechte vorgelegt. Der Arbeiterwohlfahrt geht der Aktionsplan nicht weit genug.

Dazu erklärt Jens M. Schubert, Vorstandsvorsitzender des AWO Bundesverbandes:

„Um die Corona-Pandemie und die großen Herausforderungen des ökologischen, digitalen und demografischen Wandels zu meistern, müssen wir das soziale Europa stärken. Dazu sind sozialpolitische Maßnahmen auf EU-Ebene notwendig, die weit über eine reine Absichtserklärung hinausgehen. Sie müssen über eine Rechtsverbindlichkeit den Menschen zugutekommen. Wir begrüßen daher im Grundsatz den nun vorgelegten Aktionsplan zur Umsetzung der Europäischen Säule Sozialer Rechte, aber wir hätten uns deutlich mehr Mut gewünscht.“

So fehle in dem Aktionsplan eine von der AWO seit Langem geforderte Initiative für eine EU-Rahmenrichtlinie mit Grundsätzen für soziale Mindestsicherungssysteme. Die für das Jahr 2022 geplante Ratsempfehlung zur Mindestsicherung gehe nicht weit genug. Denn: Nicht alle Mindestsicherungssysteme der Mitgliedstaaten bieten einen ausreichenden Schutz vor Armut und sozialer Ausgrenzung. Mit einer EU-Rahmenrichtlinie würde ein substanzieller Beitrag zur Abfederung der wirtschaftlichen und sozialen Ungleichgewichte, zur Förderung der Chancengleichheit und Teilhabe und zur Stärkung des sozialen Zusammenhalts geleistet werden. Die Maßnahme würde auch dazu beitragen, das im Aktionsplan gesetzte Ziel der Reduzierung der von Armut betroffenen Menschen in Europa um 15 Millionen zu erreichen, so der Verband.

„Die Umsetzung der Säule ist nicht alleinige Aufgabe der EU, sondern muss unter Einbeziehung der Bürgerinnen und Bürger auch auf Ebene der Mitgliedsstaaten umgesetzt werden. Wir erwarten daher sowohl von der jetzigen als auch von der künftigen Bundesregierung, dass sie sich aktiv für die Umsetzung des Aktionsplans und der Säule insgesamt einsetzt.” 

Mit dem Aktionsplan wurde auch ein Vorschlag für eine EU-Richtlinie zur Reduzierung des „Gender Pay Gap“ vorgelegt. Der Verband begrüßt, dass die EU Schritte unternimmt, mit denen sie die ungleiche Bezahlung zwischen Männern und Frauen angeht. Mit der Richtlinie soll u.a. eine Berichterstattung über das Lohngefälle zwischen weiblichen und männlichen Arbeitnehmer*innen vorgenommen werden. Die Beschränkung der Berichterstattung auf Unternehmen ab 250 Arbeitnehmer*innen geht jedoch nicht weit genug. Auch, dass erst ab einer Lohnlücke von 5 Prozent die Unternehmen eine Entgeltbewertung vornehmen sollen, ist nicht nachvollziehbar. Das gleiche Entgelt für Männer und Frauen bei gleicher oder gleichwertiger Arbeit muss für alle gelten.

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