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31.07.2015 | Veröffentlichung

Großer Handlungsbedarf: Anwendung der UN-BRK in der sozialgerichtlichen Praxis ist unzureichend

Von: Cordula Schuh

 

Am 6. März 2015 diskutierte die Monitoring-Stelle zur UN-Behindertenrechtskonvention in Deutschland gemeinsam mit hochrangigen Vertreterinnen und Vertretern der Rechtsprechung unter Einbindung von Politik, Wissenschaft und Zivilgesellschaft über den Umgang deutscher Gerichte mit der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK).
Das Fachgespräch zum Thema "Menschenrechte in der sozialgerichtlichen Praxis - Auftrag, Potential und Grenzen einer menschenrechtskonformen Auslegung sozialrechtlicher Vorschriften am Beispiel der UN-Behindertenrechtskonvention" fand mit Unterstützung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales in Berlin statt.
Im Mittelpunkt standen dabei folgende Fragen: Welche Bedeutung hat die UN-Behindertenrechtskonvention für die Sozialgerichtsbarkeit in ihrer täglichen Arbeit? Welche Rolle spielen Menschenrechte bei der Entscheidungsfindung? Und wie können Richterinnen und Richter noch stärker für die Verpflichtungen Deutschlands aus dem völkerrechtlichen Übereinkommen sensibilisiert werden?
Die Diskussion machte deutlich, dass die Anwendung der Menschenrechte von Menschen mit Behinderungen in der Sozialrechtsprechung bisher unzureichend etabliert ist und die Potentiale der Konvention noch bei Weitem nicht ausgeschöpft werden.
Die Dokumentation gibt die Kerninhalte der Fachtagung wieder. Neben einführenden Grußworten, werden inhaltlichliche Erzähl- und Diskussionstränge wieder gegeben. Außerdem befindet sich im Anhang die Zusammenfassung der Expertise von Dr. Luise Buschmann "Zur Rezeption der UN-Behindertenrechtskonvention: Eine Analyse der deutschen Rechtsprechung von 2009 - 2014", die als Diskussionsgrundlage für das Fachgespräch diente.

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