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30.01.2017 | Pressemitteilung

Mindestlohn

Von: Mona Finder

 

Die Zahlung des Mindestlohns bei Minijobs wird häufig umgangen –so lautet das Fazit einer Studie der Hans-Böckler-Stiftung. Dazu erklärt der AWO Bundesvorsitzende Wolfgang Stadler:

„Geringfügig Beschäftigte dürfen nicht zu Beschäftigten zweiter Klasse degradiert werden. Aus Sicht der AWO helfen nur wirksamere Kontrollen und die grundsätzliche Eindämmung von Minijobs. Minijobs erfüllen nur selten die erhoffte Brückenfunktion in voll sozialversicherungspflichtige Beschäftigung. Und auch, wenn die Minijobs einigen Menschen dazu dienen, sich etwas dazu zu verdienen, muss natürlich sichergestellt sein, dass der Mindestlohn gezahlt wird. Hier ist die Politik gefordert, bessere gesetzliche Regelungen zu schaffen, die nicht einfach so einfach umgangen werden können, wie es offensichtlich jetzt der Fall ist.

 

Geringfügig Beschäftigte dürfen nicht zu Beschäftigten zweiter Klasse degradiert werden.

Wolfgang Stadler, AWO-Vorstand

Die betroffenen Minijobber, meist Frauen, werden mehrfach benachteiligt. Nicht nur wird ihnen der ihnen gesetzlich zustehende Lohn vorenthalten, sie haben zudem ein erhöhtes Risiko später in die Altersarmut zu rutschen. Auch wenn für einige Personengruppen Minijobs für einen begrenzten Zeitraum das richtige Instrument sein mögen, ist es nicht tragbar, dass geringfügig Beschäftigte hinsichtlich der Bezahlung und weiterer Arbeitnehmerrechte systematisch benachteiligt werden. Um Missbrauch einzudämmen, fordert die AWO beispielsweise eine begrenzte wöchentiche Arbeitszeit bei Minijobs.“

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