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20.05.2020 | Pressemitteilung

Medizinische Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen in den Corona-Schutzschirm einbeziehen!

Medizinische Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen werden bislang in der Corona-Krise nicht finanziell abgesichert. Die Arbeiterwohlfahrt kritisiert das Versäumnis.

 

„Wir fordern die Bundesregierung auf, dafür zu sorgen, dass auch besondere Einrichtungen des Gesundheitswesens für Menschen mit Behinderungen den Corona-Schutzschirm nutzen können, wenn sie aufgrund der aktuellen Pandemie in eine wirtschaftliche Schieflage geraten“, fordert AWO Bundesvorstandsmitglied Brigitte Döcker.

 

Insbesondere Medizinische Behandlungszentren für Erwachsene mit geistiger Behinderung oder schweren Mehrfachbehinderungen und Sozialpädiatrische Zentren für Kinder und Jugendliche mit Beeinträchtigungen seien unverzichtbar für die gesundheitliche Versorgung besonders vulnerabler Zielgruppen.

 

Döcker erläutert dazu: „Menschen mit schweren oder mehrfachen Behinderungen können häufig nicht einfach die nächste Arztpraxis aufsuchen, wenn sie einer Behandlung bedürfen. Viele Arztpraxen sind nicht barrierefrei, so dass ein Praxisbesuch oft schon an der fehlenden Zugänglichkeit scheitert.“ Hinzu komme, dass es in der Regel am spezifischen Fachwissen fehle, um Kinder, Jugendliche und erwachsene Menschen mit schweren oder mehrfachen Behinderungen richtig behandeln zu können. Nur in den spezialisierten Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen sei sowohl die notwendige Barrierefreiheit als auch das fachliche Know-How für die Unterstützung von Menschen mit schweren oder mehrfachen Behinderungen vorhanden.

„Deshalb muss alles dafür getan werden, um den Fortbestand sozialpädiatrischer Zentren und Medizinischer Behandlungszentren für erwachsene Menschen mit geistiger Behinderung oder mehrfachen Behinderungen jetzt in der Krise nicht zu gefährden“, mahnt AWO Bundesvorstandmitglied Döcker und bedauert, dass es offenbar nicht gelungen ist, mit dem Zweiten Bevölkerungsschutzgesetz einen Zugang zum Corona-Schutzschirm für diese besonderen Einrichtungen zu schaffen.

 

„Hier muss die Regierung sehr zeitnah nachlegen und eine entsprechende gesetzliche Regelung in den Bundestag einbringen“, betont sie abschließend.

 

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