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25.09.2015 | Pressemitteilung

Pflegestärkungsgesetz mit Licht und Schatten

Von: Stefan Hoffmann

 

„Dieses Gesetz beendet eine systematische Ungerechtigkeit“, begrüßt AWO Vorstandsmitglied Brigitte Döcker den Kernpunkt des heute im Bundestag zur Beratung anstehenden Pflegestärkungsgesetzes II. Demnach soll zukünftig auch Menschen ein Pflegebedarf anerkannt werden, die unter kognitiven oder psychischen Beeinträchtigungen, wie zum Beispiel Demenz, leiden. „Das unwürdige Feilschen um Pflegeminuten spielt bei der Ermittlung der Pflegestufe dann keine Rolle mehr“, erklärt Döcker. Kritisch betrachtet die AWO aber die Auswirkungen des Gesetzes auf die stationäre Pflege.
Nach über sieben Jahren soll nun der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff eingeführt werden. Ab 2017 soll das neue Begutachtungs-Assessment Pflegebedürftige hinsichtlich ihrer Beeinträchtigung in ihrer Selbständigkeit und ihren Fähigkeiten einschätzen. Das Pflegestärkungsgesetz II stärkt vor allem die pflegerische Versorgung in den eigenen vier Wänden. Dabei bezieht das Gesetz auch Personen ein, die in ihrer Selbständigkeit gering eingeschränkt sind und wenig Unterstützungsbedarf benötigen. „Da die meisten Menschen zuhause gepflegt werden möchten, muss es das Ziel sein, die größtmögliche Selbständigkeit für sie so lange wie möglich zu erhalten“, erklärt Brigitte Döcker.
Aus Sicht der AWO muss die stationäre Pflege im Blick behalten werden, denn sie verliert bei dieser Reform. Leistungen werden zum Teil deutlich abgesenkt. Zudem müssen Pflegebedürfte einen erhöhten Eigenanteil an den Gesamtkosten der stationären Pflege zahlen. „Der Gesetzgeber muss sicherstellen, dass weder die Pflegebedürftigen noch die Pflegenden unter den Gesetzesauswirkungen leiden“, stellt Döcker klar. Daher mahnt die AWO hier dringende Korrekturen sowie ein Monitoringverfahren bei der Umstellung an, um eine Schlechterstellung für die Bewohnerinnen und Bewohner in stationären Einrichtungen zu verhindern. Die Rahmenbedingungen in der stationären Pflege müssen auch mit Blick auf die Fachkräftesicherung so gestaltbar sein, dass Fachkräfte für die Pflege zu halten und zu gewinnen sind.
Darüber hinaus fordert die AWO vor allem die finanziellen Grundlagen der Pflegeversicherung durch solidarisch und paritätisch gestaltete Beiträge aller Bürgerinnen und Bürger zu sichern, die Pflegeberatung als eigenständige Leistung der Pflegeversicherung auszubauen und ausreichend Beschäftigte in der Pflege zu gewährleisten.

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