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29.04.2015 | Pressemitteilung

Würdevolles Sterben für jeden sichern

Von: Stefan Hoffmann

 

Gesetze müssen immer das Wohl des einzelnen Menschen im Blick haben. Wenn es um das sensible Thema Sterben geht, ist das umso wichtiger“, erklärt das AWO Vorstandsmitglied Brigitte Döcker. Heute wird im Bundeskabinett zum Hospiz-und Palliativgesetz beraten. Der vorliegende Gesetzentwurf ist aus Sicht der AWO ein wichtiger Schritt, um die medizinische und pflegerische Versorgung von schwerstkranken und sterbenden Menschen zu verbessern. Zentral ist für die AWO, dass sich sterbende Menschen in ihrem Umfeld gut umsorgt und aufgehoben fühlen. „Das sollte nicht nur unser Gradmesser sein, sondern auch der Anspruch der Gesetzgeber“, sagt das Vorstandsmitglied. Es ist deshalb aus fachlicher Sicht entscheidend, dass medizinische und pflegerische Versorgung sowie hospizliche Begleitung regional gut miteinander vernetzt sind.
„Für uns ist der Umgang mit Sterben, Tod und Trauer eine zentrale Aufgabe der ganzen Gesellschaft. Es gilt alle Menschen in ihrer letzten Lebensphase im Blick zu haben und sich für ihre Erwartungen an eine gelungene Sterbebegleitung einzusetzen“, verdeutlicht Döcker. Der Auf- und Ausbau der allgemeinen ambulanten Palliativversorgung als flächendeckendes Angebot ist in diesem Zusammenhang entscheidend, um den Menschen mit ihren Ängsten und Sorgen vor dem Lebensende adäquat zu begegnen.
„Die im Gesetzentwurf unzureichende Finanzierung der palliativen Pflege führt allerdings zu Problemen“, unterstreicht das Vorstandsmitglied vor dem Hintergrund eines zentralen Trends: Heutzutage ziehen Pflegebedürftige immer älter, kränker und pflegebedürftiger in ein Heim. Folglich geht ihre Versorgung mit höheren und komplexeren Pflege- und Behandlungsbedarfen einher als das früher der Fall war. Nicht selten ist vom Tag des Einzugs an eine intensive medizinische und/oder palliative Pflege und Sterbebegleitung erforderlich. Für die Einrichtungen bedeutet es einen erheblichen Mehraufwand, ihre qualitative Versorgung weiterhin sicherzustellen. Das liegt zum einen an den höheren Pflege- und Betreuungsaufwänden, zum anderen an den komplexen Koordinierungs-, Steuerungs-und Unterstützungsaufgaben. Diese werden gegenwärtig nicht finanziert. Klar ist, dass die vorgesehenen Regelungen diese Mehrkosten letztendlich auf den Pflegebedürftigen in Form von steigenden privaten Zuzahlungen abwälzen. Dies stellt eine Ungleichbehandlung von sterbenden Menschen in Pflegeheimen zu sterbenden Menschen in stationären Hospizen dar, denen keinen Zuzahlungen für die stationäre Versorgung entstehen.
Die AWO setzt sich dafür ein, dass die Behandlungspflege von Heimbewohnerinnen und -bewohnern in stationären Einrichtungen – und damit auch die palliative Versorgung – systemlogisch ins fünfte Sozialgesetzbuch zurückgeführt wird. Dort ist ihre Finanzierung zu sichern.

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