Gewaltschutz

Gewaltschutz

Frauen vor Gewalt schützen

Die AWO setzte sich 2022 weiter für einen Rechtsanspruch auf Schutz und Hilfe für gewaltbetroffene Frauen und Kinder sowie für eine Finanzierungsregelung ein.

Geschlechtsspezifische Gewalt

Jedes Jahr werden mehr als 100.000 Frauen Opfer von Partnerschaftsgewalt und Gewalt in sozialen Nahbeziehungen – mit steigender Tendenz. Körperverletzung, psychische Gewalt, Bedrohung und Stalking, Vergewaltigung und Freiheitsberaubung. Durch digitale Möglichkeiten wird die Gewalt grenzenlos. Nicht durch fremde Personen, sondern durch Partner, Expartner und Ehemänner. Diese Gewalt trifft in mehr als 80 % der Fälle Frauen und wird gegen sie ausgeübt, weil sie Frauen sind. Hier zeigen sich die ungleichen Machtverhältnisse und die patriarchale Gesellschaftsordnung in besonders gewaltvoller Weise. Geschlechtsspezifische Gewalt ist eine Menschenrechtsverletzung und eine Form der Diskriminierung.

Positionierung der AWO

Nach wie vor sind Schutz, Beratung und Hilfe für gewaltbetroffene Frauen und ihre Kinder nicht ausreichend vorhanden und erreichbar. Viele Frauen bekommen nicht die Hilfe, die sie brauchen, um sich zu schützen und der Gewalt zu entkommen. Daher setzt sich die AWO seit Jahren für einen Rechtsanspruch auf Schutz und Hilfe für von Gewalt betroffene Frauen und deren Kinder ein. Um endlich die prekäre finanzielle Situation der Hilfeeinrichtungen wie Frauenhäuser und Fachberatungsstellen bei geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt zu beenden, fordern wir eine bundesgesetzliche Finanzierungsregelung. Diese Hilfe darf nicht von aktuellen Finanzsituationen der Länder und Kommunen und vom jeweiligen politischen Willen abhängen, sondern muss langfristig und auskömmlich gesichert sein. Der Staat muss hier seinen Schutzauftrag wahrnehmen und sich auch an internationale Verträge wie dem Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt, der sogenannten Istanbul Konvention halten.

Die AWO hat ihre beiden langjährigen Grundforderungen konkretisiert: Frauen vor häuslicher Gewalt schützen. Positionierung der AWO zu geschlechtsspezifischer Gewalt in sozialen Nahbeziehungen, einem Rechtsanspruch auf Schutz und Hilfe sowie Finanzierungserfordernissen für das Hilfesystem.

Damit bringt sich die AWO in die aktuelle politische Debatte ein. Die AWO fordert die Möglichkeit der Mitwirkung an der Entwicklung des angekündigten Gesetzesvorhaben von Anfang an, damit gewaltbetroffene Frauen und ihre Kinder künftig Schutz, Beratung und Hilfe ohne Hürden bekommen und eine gewaltfreie Lebensperspektive entwickeln können.

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