Gewaltprävention

Gewaltprävention

Gewaltprävention

Landesverband Sachsen: Mit dem Projekt KogGE gibt es seit Juli 2022 eine neue Fach- und Koordinierungsstelle gegen Gewalt in Einrichtungen.

Foto: Die Projekt-Auftaktveranstaltung in Dresden war ein voller Erfolg.
 

Unterstützung, Beratung, Begleitung

Gemeinsam mit der Liga der Freien Wohlfahrtspflege in Sachsen (Liga) führt der AWO Landesverband Sachsen seit dem 1. Juli 2022 das Projekt KogGE  - Fach- und Koordinierungsstelle gegen Gewalt in Einrichtungen durch. Mit diesem Projekt soll die Gewaltprävention in Einrichtungen und Diensten der Teilhabe und Rehabilitation von Menschen mit Behinderungen in Sachsen koordiniert werden.

Überregionale Dienste und Einrichtungen werden im Rahmen des Projekts fachkompetent unterstützt und bei der (Weiter-)Entwicklung und Umsetzung von Gewaltpräventionskonzepten begleitet. Dabei soll eine gewaltsensible und gewaltvermeidende Betreuungskultur dauerhaft etabliert werden.

Für das Projekt wurden zwei neue Mitarbeiterinnen eingestellt. Sie gehen in die Einrichtungen und Dienste der Teilhabe und Rehabilitation und befragen die dort lebenden und arbeitenden Menschen zu den Bedarfen und dem aktuellen Stand von Gewaltprävention. Ziel ist zudem die Beratung und Unterstützung bei der Erarbeitung und Umsetzung wirksamer Präventionsstrategien und der (Weiter-) Entwicklung von Konzepten sowie angebotsspezifischer und zielgruppenorientierter Standards. Zudem widmet sich die Fachstelle KogGE der Netzwerkarbeit mit Rehabilitations- und Interessensträgern, Weiter- und Fortbildungsträgern.

KogGe zielt auf aktive Beteiligung

Frank Schaffrath, Fachbereichsleiter Teilhabe und Inklusion beim AWO Landesverband und Mitbegründer des Projekts, erläutert: „Die Angebote der Fachberatung folgen den Grundsätzen der Mitbestimmung und Teilhabe und richten sich an alle Personen, die in den Teilhabe- und Rehabilitationseinrichtungen leben und arbeiten. Menschen mit Behinderungen sollen aktiv in die Entwicklung von Gewaltschutzkonzepten eingebunden werden.“

Die Fachstelle KogGE verfolgt einen Ansatz, der stark auf Beteiligung angelegt ist und funktioniert verbands- und trägerübergreifend – mit dem Anspruch, verbindliche Fachstandard zu entwickeln, und dem weiterführenden Ziel, zukünftige Handlungsbedarfe in Sachsen abzuschätzen. Damit geht das Projektziel weit über den gesetzlichen Auftrag des Teilhabestärkungsgesetzes hinaus.

Aufgrund der Vielfalt und Breite des Themas wurde ein Projektbeirat aus Wissenschaft, Politik und Interessenvertreter berufen.

Informationen

KogGE wird mitfinanziert durch Steuermittel auf der Grundlage des vom Sächsischen Landtag beschlossenen Haushalts.

Auf der Website des Landesverbands Sachsen stehen Ihnen folgende Flyer zum Download zur Verfügung:

KogGE-Projektflyer

KogGE-Projektflyer in Leichter Sprache

Hintergrund

Das Teilhabestärkungsgesetz (§ 37a SGB IX) verfasst eine verbindliche Regelung zur Einrichtung von Strukturen und Prozessen der Gewaltprävention und -intervention in Einrichtungen und Dienste der Teilhabe und Rehabilitation.

Die Forderung an Leistungserbringer umfasst, dass geeignete Maßnahmen getroffen werden sollen, um zu gewährleisten, dass Menschen mit Behinderungen und von Behinderungen bedrohte Menschen vor Gewalt geschützt werden sowie an die Rehabilitationsträger und Integrationsämter, auf die Umsetzung des Schutzauftrages hinzuwirken.

Das Vorhalten eines Gewaltschutzkonzeptes ist für Einrichtungen und Dienste verpflichtend.

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