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Queere Geflüchtete

Die AWO erhob ihre Stimme für queere Geflüchtete und veröffentlichte im Januar 2022 eine Broschüre mit Informationen zur Sensibilisierung von Einrichtungen.

Verfolgung aufgrund der sexuellen Orientierung und geschlechtlichen Identität

In vielen Herkunftsländern drohen queeren Geflüchteten strafrechtliche Verfolgung, Folter oder gar die Todesstrafe aufgrund ihrer nicht-heterosexuellen Lebensweise. Auch Europa ist noch weit davon entfernt, dass neben der Heterosexualität nicht-heterosexuelle Lebensweisen gleichwertig und diskriminierungsfrei gelebt werden können. Dennoch gibt es in einem Großteil der EU-Länder Schutzmaßnahmen und Aktionspläne gegen Homo- und Trans*-Feindlichkeit. Strafrechtliche Sanktionierungen aufgrund einer nicht-heteronormativen Lebensweise müssen in Ländern der EU nicht befürchtet werden. Viele queere Menschen suchen (deshalb) jedes Jahr Schutz in Europa.

Obwohl die Verfolgung aufgrund der sexuellen Orientierung und geschlechtlichen Identität (SOGI-Fluchtgrund) ein Schutzgrund ist, gibt es immer wieder Schwierigkeiten im Dialog mit den zuständigen Ämtern und Behörden, deren Mitarbeiter*innen im Rahmen von Ablehnungen argumentieren, dass die betroffenen Personen ihre sexuelle Identität bzw. Geschlechtsidentität in den Herkunftsländern nicht offen zu präsentieren bräuchten, um sich vor Verfolgung zu schützen. Hier sagt die AWO ganz klar: Es kann nicht verlangt werden, sexuelle Orientierung und/oder Geschlechtsidentität geheim zu halten bzw. zu verstecken.

Schutz und Sensibilisierung

Für queere Geflüchtete hört die Bedrohung ihrer Lebensweise nicht mit der Ankunft in Europa auf. Immer wieder gibt es Berichte über Mobbing, Ausgrenzung und gewalttätige Übergriffe – sei es in den Unterkünften oder im öffentlichen Raum. Der Wegfall von Schutzfaktoren wie zum Beispiel stabile soziale Netzwerk, finanzielle Sicherheit, eigener Wohnraum oder barrierefreie Zugänge zu öffentlichen, sozialen und kulturellen Räumen fordert Personen mit Minderheitenstatus massiv heraus.

Um gewaltbegünstigende Faktoren einer Unterkunft zu erkennen und diesen entgegenzuwirken, geschlechtsbezogene Gewalt einschließlich sexueller Übergriffe und Belästigungen zu verhindern und somit den Schutz der Bewohner*innen zu gewährleisten, sind passgenaue Gewaltschutzkonzepte zu implementieren. Die AWO fordert zudem individuelle Unterstützungsangebote, die unter Mitwirkung der Betroffenen und unter Berücksichtigung ihrer vorhandenen Ressourcen und Kompetenzen entwickelt werden. Mitarbeiter*innen der Einrichtungen sollten angemessen für das Thema Queer und dessen Bedeutung für die betroffenen Personen sensibilisiert sein, um besondere Bedarfe und Zugangsbarrieren frühzeitig erkennen und dementsprechend handeln zu können.

Näheres dazu enthält die im Januar 2022 erschienene AWO-Publikation „Queere Geflüchtete. Informationen zur Sensibilisierung der Einrichtungen für die Belange von lesbischen, schwulen, bisexuellen, trans*- und inter*geschlechtlichen, queeren, questioning und asexuellen Geflüchteten“.

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